Wenn Sie nicht gerade Gastronom oder Verpackungshersteller sind, werden Sie sich in diesem Monat vielleicht denken, dass wir uns für ein reichlich spitzes Titelthema entschieden haben. Das stimmt. Und auch wieder nicht. Tatsächlich trifft die Pflicht, ab Januar Mehrwegalternativen für den morgendlichen To-go-Kaffee im Pappbecher oder für die Styroporbox für den auszuliefernden Abendsnack vorzuhalten, in der Hauptsache Restaurants, Cafés, Imbisse, Kioske & Co. – von denen es in unserer Region allerdings auch nicht gerade wenige gibt. Wir stellen die neuen Regeln vor, und Gastronomen, die bereits auf Mehrweg setzen, berichten von ihren Erfahrungen.
Doch damit der eigentliche Zweck der neuen Vorschrift – die enormen Müllberge zu reduzieren und Ressourcen zu schonen – wirklich erreicht wird, ist der Kunde gefragt. Die Gastronomen müssen nur bereithalten und anbieten, die Kunden entscheiden, ob sie ihren Burger in Einweg oder Mehrweg mit nach Hause nehmen. Und damit kommen Sie, ich – wir alle – wieder ins Spiel.
Sie finden in dieser Ausgabe wie gewohnt viel Nutzwertiges für Ihren Arbeitsalltag. Ein Thema möchte ich Ihnen aber besonders ans Herz legen. Mit der Rückkehr der Mitarbeiter aus dem Homeoffice taucht es aktuell häufiger auf, als es vielleicht vielen Unternehmern lieb ist: die Frage nach einem Bürohund. Allein in meinem Bekanntenkreis sind während Corona vier Hunde angeschafft worden und ihre Besitzerinnen sind nun sehr darauf angewiesen, dass sich ihre Vorgesetzten auch im Wieder-vor-Ort-Büroalltag für tierische Kollegen erwärmen können.
Wie Sie mit solchen Anfragen umgehen, was es heißt, einen Bürohund „zu beschäftigen“, mit welchen Regelungen Sie guten Gewissens Ihr Okay geben können und welche Vorteile ein Hund im Büro sogar hat, haben wir hier zusammengefasst – natürlich nicht ohne vierbeinige Beteiligung.
Mein Team und ich wünschen viel Spaß beim Lesen.
Ihre Ulrike Heitze