Ab dem 1. Januar 2023 müssen Gastronomen, die Außer-Haus-Speisen und -Getränke anbieten, neben ihrer Einwegverpackung Kunden auch eine Mehrwegalternative anbieten. Was da auf Restaurants, Cafés, Kioske und Lieferdienste zukommt, wie man zu einer guten Lösung findet und welche Erfahrungen Kollegen damit bereits machen.
Sattaya Narmsara mag es, wenn seine Gäste rot sehen. Denn das heißt, dass sie sich bei ihren Take-away-Gerichten für eine Mehrwegverpackung entschieden haben. Nicht alle tun das, aber immerhin fast jeder zweite. Seit drei Jahren hat Narmsara in seinen beiden „Chada Thai Restaurants“ in Freiburg-Herdern und Malterdingen sowie in seinem „Chada Thai – Thai Nudelsuppe“ in der Freiburger Innenstadt neben Einwegbehältern aus abbaubarem Zuckerrohr auch Mehrwegbehälter am Start.
Dem Gastronomen ist das Thema Müllvermeidung sehr wichtig. „Umso mehr wurmte es mich, dass 2016, als ich begann nach umweltfreundlicheren Alternativen zu den üblichen Aluschalen zu suchen, kaum brauchbare – und bezahlbare – Behälter auf dem Markt zu finden waren“, erinnert sich der 35-Jährige. Es brauchte noch einmal drei Jahre Recherche und allerlei Versuche, bis er schließlich die knallroten Boxen entdeckte und für gastroalltagstauglich befand. „Und die sind bei unseren Gästen richtig gut angekommen“, berichtet er. Viereckig, stapelbar, mikrowellen- und spülmaschinentauglich, ein Liter an Speisen geht hinein. Die drei Euro Pfand pro Behälter – was in etwa dem Einkaufspreis entspricht – waren bei den Kunden nie ein Problem.
Mittlerweile beteiligt sich Narmsara in seiner Nudelsuppen-Filiale im Zentrum auch an den Mehrwegpfandsystemen von Rebowl und Vytel. Rebowl und seine Kaffeebechervariante Recup werden von der Stadt Freiburg seit letztem Dezember als stadteinheitliche Lösung promotet und „Vytel fanden wir mit ihrer Scan-App-Lösung mal ganz spannend auszuprobieren“, sagt Narmsara und ist froh, dass das Thema Mehrweg nun endlich Fahrt aufnimmt.
Und das tut es mit voller Kraft. Denn zum kommenden Jahreswechsel müssen Gastronomen, die Kunden Speisen zum Außer-Haus-Verzehr in „Einwegkunststofflebensmittelverpackungen“ und Getränke in „Einweggetränkebechern“ – so Paragraf 34 des Verpackungsgesetzes – füllen, auch eine Mehrwegalternative anbieten. Sprich: Sie müssen wiederverwendbare Behälter parat haben, die der Kunde später wieder zurückgeben kann. Nur für kleinere Gastronomiebetriebe gibt es Ausnahmen. Sie brauchen keine eigenen Schüsseln oder Becher vorhalten, müssen aber die mitgebrachten Behältnisse der Kunden befüllen, wenn diese das wünschen.
FAQs rund um die neue Mehrwegverpackungspflicht
Worum genau geht es?
Die Paragrafen 33 und 34 des Verpackungsgesetzes verpflichten alle Gastronomen, die im Rahmen eines To-go- oder Take-away-Geschäfts ihr Essen in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen oder Getränke in Einwegbechern (das Material ist hier egal) abgeben, ihren Gästen ab dem 1. Januar 2023 alternativ eine Mehrwegverpackung anzubieten. Und sie müssen sie auch wieder zurücknehmen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, kleine Verkaufsstellen wie Imbisse oder Kioske sind von der Pflicht, Mehrwegverpackungen anzubieten, ausgenommen. Aber: Sie müssen ihren Kunden ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllen zu lassen. Als kleine Verkaufsstelle gilt, wer insgesamt höchstens fünf Beschäftigte und eine Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern hat (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche, aber ohne Küche und Theke). Beides muss zutreffen. Wer Essen liefert, muss auch Lager- und Versandflächen einkalkulieren. Teilzeitbeschäftigte bis zu einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden zählen halb, bis zu 30 Stunden werden sie mit 0,75 gerechnet.
Was gilt für Filialbetriebe?
Das Gesetz ist hier nicht eindeutig. Der Dehoga interpretiert es dahingehend, dass es jeweils auf den einzelnen Betrieb ankommt, weist aber auf die Rechtsunsicherheit hin. Es gibt auch Experten, die einer anderen Lesart folgen, nämlich, dass der Gesamtbetrieb zählt und ergo auch kleine Filialen unter die Pflicht fallen.
Drohen Strafen?
Ja. Bei Verstößen stehen Bußgelder bis zu 10.000 Euro im Raum.
Was zählt als Einwegkunststofflebensmittelverpackung?
Alle Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Darunter fallen auch Behälter aus Pappe oder Karton, sobald sie hauchdünn beschichtet sind. Es kommt nicht darauf an, dass Kunststoff der größte Bestandteil ist. Zudem muss die Verpackung dafür bestimmt sein, dass der Kunde das Essen zügig, ohne weitere Zubereitung und in der Regel aus der Packung heraus verzehrt.
Nicht betroffen sind Einwegteller, Einwegtüten und -folien etwa für Sandwiches, egal ob mit oder ohne Kunststoffanteil.
Welche Mehrwegalternativen muss man anbieten?
Gastronomen können wählen, ob sie allein oder gemeinsam mit anderen Betrieben eigene Gefäße anbieten, oder ob sie sich an einem Poolsystem beteiligen, bei dem ein Dienstleister Gefäße bereitstellt. Kleine Betriebe dürfen alternativ die Gefäße ihrer Kunden befüllen. Wer seinen Gästen ein Mehrwegangebot macht, ist nicht mehr verpflichtet, mitgebrachte Behälter zu befüllen.
Sind Einwegverpackungen weiter erlaubt?
Ja. Solange es eine Mehrwegalternative gibt. Der Kunde darf wählen.
Darf Ware in Mehrweg mehr kosten als Einweg?
Nein.
Welche Mehrweggrößen muss man vorhalten?
Alle Verpackungsgrößen, die es auch in Einweg gibt. Der Kunde darf durch die Mehrwegwahl nicht zu einer anderen Portion gezwungen werden.
Ist Pfand für Mehrweg erlaubt?
Ja. Das ist vorgesehen und wird auch empfohlen.
Muss der Kunde informiert werden?
Das Gesetz fordert gut sicht- und lesbare Hinweisschilder. Wer Speisen oder Getränke ausliefert, muss den Gästen ebenfalls entsprechende Infos geben, sei es im Prospekt, bei der Onlinebestellung oder am Telefon. Gleiches gilt für Betriebe, die in Kundenbehälter abfüllen.
Handlungsbedarf oft noch nicht erkannt
Auch wenn es bis zum Jahreswechsel nicht mehr ganz so lang hin ist, ist die neue Mehrwegpflicht bei vielen Restaurants, Cafés und Lieferdiensten in der Region noch nicht wirklich im Bewusstsein angekommen. Das lässt sich aus einer Erhebung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg schließen, die im März ihre Gastronomiemitglieder befragte. „Zu diesem Zeitpunkt hatten sich 59 Prozent der antwortenden Betriebe noch nicht über die Neuerungen informiert“, stellt Daniela Hermann fest. Sie berät bei der IHK dort das Gastgewerbe und bereitet für den Herbst weitere Seminare zum Thema vor, ebenso wie die Kollegen von der IHK Hochrhein-Bodensee.
17 Prozent der Gastronomen in der Umfrage waren immerhin schon mit der Planung von Maßnahmen beschäftigt, aber erst 13 Prozent hatten die Vorschriften bereits umgesetzt. Auch bei der IHK Südlicher Oberrhein geben sich die beratungswilligen Gastronomen noch nicht die Klinke in die Hand, meint Wilfried Baumann, dort unter anderem für Verpackungs- und Abfallthemen zuständig.
Er empfiehlt Gastronomen in den kommenden Wochen und Monaten zunächst mal festzustellen, in welcher Form sie betroffen sind. Wer als klein durchgeht, muss sich vor allem um die neuen Infopflichten für die Gäste kümmern und das Personal in Sachen Befüllen und Hygiene schulen.
„Wer sich ein Mehrwegsystem zulegen muss oder möchte, sollte ein paar Stunden in die Recherche investieren, welche Optionen er hat, welche Systeme es aktuell am Markt gibt und schließlich zwei, drei Angebote einholen. Da die Entscheidung für eine Variante ein paar Jahre halten sollte, lohnt sich der Aufwand“, rät Baumann.
Vom Pfandglas bis zur Poollösung
Ob ein Gastronom sich – wie Sattaya Narmsara mit seinen roten Boxen – eine ganz eigene individuelle Behälterflotte zulegt oder bei einem bestehenden Leihsystem aufspringt, ist jedem selbst überlassen. Manche füllen ihre To-go-Salate in Weckgläser mit Kunststoffdeckel, andere schwören auf die „LocknLock“-Serie wegen ihrer vielen verschiedenen Größen. Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt, die setzt eher der Geldbeutel.
Auch bei den „vorgefertigten“ Mehrwegsystemen hat sich in den vergangenen ein, zwei Jahren richtig viel getan, beobachtet Daniela Hermann. „Und da wird noch einiges kommen. Wir stehen erst am Anfang einer Entwicklung.“ Jeder werde seine Lösung finden können – „und eine Wissenschaft muss man auch nicht daraus machen. Sie werden nicht für jede Ihrer Speisen eine eigene Schüsselgröße benötigen.“ Man könne sich bei manchem auch einfach arrangieren und sich die neue Verpflichtung so etwas erleichtern.
Die Funktionsweisen und Abrechnungsmodelle der einzelnen Systeme unterscheiden sich sehr – das erfordert ein bisschen Analyse, aber immerhin hat man so eine Auswahl. Nicht jedes Modell passt zum eigenen Laden, zur Nutzungshäufigkeit, zur Kundschaft und zur Speisekarte. Das gilt es im Vorfeld zu durchdenken.
So leiht man sich zum Beispiel bei einem der aktuell größten Pfandsysteme für To-go, dem Rosenheimer Anbieter Rebowl/Recup, gegen eine monatliche Systemgebühr die gewünschte Zahl an Behältern gegen Pfand aus und bekommt es quasi vom Kunden zurück, wenn dieser die Schüssel samt Speise mitnimmt.
Beim Konkurrenten Vytal zahlt der Gastronom eine Gebühr pro befüllter Schale. Der Gast scannt seinen Behälter per Smartphone – dazu braucht es eine entsprechend aufgeschlossene Klientel – und bekommt erst nach zwei Wochen zehn Euro Pfand abgebucht, sofern er die Schale bis dahin nicht retourniert hat.
Dies sind nur zwei Beispiele der aktuell gut ein Dutzend Systeme im Angebot. Sowohl der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband als auch die IHKs und staatliche Stellen halten entsprechende Checklisten und Übersichten für die Entscheidungsfindung bereit (siehe Seite 9). Beim Lieferdienst Lieferando arbeitet man aktuell mit Rebowl und Vytal an Pfandlösungen, mit denen Gastronomen, Kunden und Auslieferungsfahrer glücklich werden.
Am Pfand dürfte das neue Mehrweg übrigens kaum scheitern, sofern nicht exorbitant hohe Summen gefordert werden, schätzt Wilfried Baumann. „Die Menschen sind das von Weinfesten und Weihnachtsmärkten doch schon gewöhnt. Das hat sich etabliert.“ Wichtig für den Erfolg eines Mehrwegangebotes – egal, ob als selbstgemachte Insellösung oder im System – sei dagegen, dass es einfach ist, sagt Heike Wagner, bei der IHK Hochrhein-Bodensee für Umweltthemen zuständig. „Nur dann kommt es beim Kunden an und wird genutzt.“
Lösung muss zum eigenen Laden passen
Sattaya Narmsara hat damals einige Energie investiert, um Schüsseln und Schalen auf Herz und Nieren zu prüfen. Nicht alle ließen sich gut stapeln, andere waren nicht dicht genug oder wären aufwendig zu beschaffen gewesen. Die roten Dosen erfüllen nun seine Ansprüche, selbst wenn ihre geringe thermische Masse sie nach dem Spülen langsamer trocknen lässt – auch so etwas muss man bei der Auswahl berücksichtigen. Vor allem aber passen sie perfekt zum Speisenangebot. „Wir benötigen für ein Gericht zwei Dosen – einmal Reis, einmal Soße.“ Eine Familie kommt schnell mal auf sechs bis acht Behälter. „Da brauchen sie welche, die nicht nur über-, sondern auch nebeneinander in eine Papiertüte passen“, erklärt der Gastronom. Im Nudelsuppe-Restaurant dagegen braucht es pro Gericht meist lediglich eine Schale. Deshalb können hier auch Rebowl und Vytal zum Einsatz kommen.
Im „Jägerhaus“ in Villingen setzt man seit Februar ebenfalls auf Rebowl. „Wir haben 2020 eröffnet und seitdem nach einer Mehrweglösung für uns gesucht. Zunächst gab es keine Schalen mit Steg und nur welche in unpassenden Größen“, berichtet Betreiberin Sara Flaig. Dieses Manko ist behoben. „Jetzt passt’s.“ Auch für die Schnitzelgerichte, die auf der Karte stehen. Das Team hat im Vorfeld mit Musterschalen vom Anbieter die gängigen Gerichte mal gedanklich durchprobiert. „Unsere Einwegschalen sind aber ähnlich groß, deshalb mussten wir nicht groß umstellen.“
Das Kassensystem auf die Pfandverbuchung zu trimmen, sei im ersten Moment ein bisschen Aufwand gewesen, weil man sich zunächst mal eindenken und beim Steuerberater nachfragen musste, „aber wenn das System mal läuft …“
Im ersten Schwung ist das Jägerhaus mit einhundert Schalen in drei Varianten gestartet, „und wir überlegen gerade, noch ein bisschen aufzustocken“, erzählt die 25-Jährige. Denn das Mehrwegangebot kommt gut an: „80 Prozent der Kunden sagen sofort ja, wenn wir das am Telefon ansprechen, zehn Prozent möchten sich das gerne erstmal vor Ort ansehen und nur die restlichen zehn Prozent winken aus verschiedensten Gründen ab. Aber das sind auch nicht unsere Stammkunden.“
Auch wenn seit dem Ende der Coronabeschränkungen der To-go-Anteil nachgelassen hat, gehen im Schnitt immer noch 40 bis 50 Schalen pro Woche raus. Finanziell zahlt sich das Mehrwegangebot für das Jägerhaus aus, sagt Flaig. „Wir sparen eine Menge Geld bei den Einwegverpackungen. Mehrweg kommt uns unterm Strich günstiger.“
Mehrweg als Marketingargument
Rund um Villingen sind sie einer der wenigen Gastronomiebetriebe, die schon mit Mehrweg beziehungsweise Rebowl arbeiten, weiß Sara Flaig. Eine Metzgerei, die Shell-Tankstellen, ein weiteres Restaurant. „Ich glaube, für die Kunden wäre es ein gutes Mitmachargument, wenn es mehr Optionen in der Gegend gäbe.“ In anderen Regionen des Landes ist die Mehrwegkultur schon stärker ausgeprägt, wie etwa Heike Wagner für Konstanz und weite Teile der Bodenseeregion feststellt. „In Konstanz als Universitätsstadt wird das insbesondere vom jungen Publikum einfach erwartet. Da muss man als Café oder Restaurant mitziehen, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.“ Die Verpflichtung ab Januar ist da nur ein weiterer Anlass.
„Für die Gastronomie ist Mehrweg – egal, ob sie müssen oder nicht – in jedem Fall ein Werbeargument“, bestätigt Wilfried Baumann. Er fügt hinzu: „Und es ist auch kein Nachteil, Verpackungsmüll zu sparen.“
Sattaya Narmsara hat seinem Nachhaltigkeitsansatz noch das I-Tüpfelchen aufgesetzt: Seit Mai 2021 spendet er für jede in einem seiner drei Chada-Thai-Restaurants erworbene Mehrwegverpackung 20 Cent an das Radolfzeller Wiederaufforstungs-Start-up Click A Tree. So haben seine Kunden allein im vergangenen Jahr 575 Bäume „ergessen“. Eine schöne Form, den Kreis zu schließen.
Text: Ulrike Heitze
Bild (Brotzeitbox): Adobe Stock, Pixel Shot
Infos und Termine
- DIHK-Merkblatt zu den neuen Mehrwegvorschriften und wie Gastronomen sie handhaben, wird es in der zweiten Jahreshälfte auf den Webseiten der jeweiligen IHKs geben. Idealerweise registrieren Sie sich für deren Newsletter, damit Ihnen Services und Termine zum Thema nicht entgehen.
- Onlineseminar „Mehrwegsysteme im Gastgewerbe – eine gute Alternative“ der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, 8. November, 14 Uhr, kostenlos. www.ihk.de/sbh/veranstaltungen
- Broschüre „Mehrweg für Speisen und Getränke zum Mitnehmen“ des Umweltbundesamtes speziell für die Gastronomie. www.uba.dehttp://www.uba.de
- Webseite „Essen in Mehrweg“: Hervorragendes gemeinsames Infoangebot verschiedener Umwelt- und Nachhaltigkeitsverbände. Bietet Kurzübersichten zu den neuen Regeln in vier Sprachen, Hinweise zur Spülhygiene und zur Verkaufspersonalschulung fürs Befüllen. Umfangreiche Übersicht und Vergleich über die zurzeit verfügbaren Mehrwegsysteme, Hilfen zur Entscheidungsfindung, sowie Tipps für das Installieren einer eigenen Mehrweglösung. www.esseninmehrweg.de
- Dehoga-Merkblatt „Mehrwegverpackungspflicht in der Gastronomie ab 2023“ (für Dehoga-Mitglieder). www.dehogabw.de
- Alle Änderungen des Verpackungsgesetzes. www.suedlicher-oberrhein.ihk.de – 5157520
- Das Verpackungsgesetz als PDF. www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de – Verpackungsgesetz
- Information der Bundesregierung zum Verpackungsgesetz. www.bundesregierung.de – mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830
IHK-Ansprechpartner:
IHK Hochrhein-Bodensee:
Heike Wagner
Telefon: 07531 2860-190
Mail: heike.wagner@konstanz.ihk.de
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg:
Daniela Hermann
Telefon: 07721 922-136
Mail: hermann@vs.ihk.de
IHK Südlicher Oberrhein:
Wilfried Baumann
Telefon: 0761 3858-265
Mail: wilfried.baumann@freiburg.ihk.de