Seit Kurzem gilt das neue und totalrevidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Doch nicht nur Schweizer Unternehmen sind vom Geltungsbereich des neuen Regelwerks umfasst. Wie bereits aus der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) bekannt ist, gibt es auch im neuen revDSG eine Art „Marktortprinzip“. Das bedeutet, auch Unternehmen, die in die Schweiz hineinagieren oder Personendaten von Schweizer Kunden bearbeiten, müssen die neuen Bestimmungen unseres Nachbarlandes beachten.
- Doch was sind die „next steps“ und konkreten „to Dos“?
- Wer ist vom Geltungsbereich umfasst?
- Brauchen Unternehmen eine Vertretung in der Schweiz
- Was sind die wesentlichen Änderungen und Neuerungen?
- Was ist zu beachten, wenn man die Anforderungen der DSGVO bereits gut umgesetzt hat und sich nun auch an das revDSG halten muss?
- Welche Dokumente müssen erstellt werden?
- Und was sind die „Must-haves“ einer guten und grenzüberschreitenden Datenschutzorganisation?
Antworten auf diese und weitere Fragen bietet die kostenfreie Online-Informationsveranstaltung am 27. September um 17 Uhr mit Rechtsanwältin Sinja Huesgen von „MORGENSTERN“, einer auf die Bereiche IT-Recht, Datenschutz und Medienrecht spezialisierten Kanzlei.
Text: tv
Bild: Adobe Stock – rawku5
Informationen und Anmeldung unter: www.ihk.de/konstanz – 14067