In der Insolvenz eines Geschäftspartners lassen sich Forderungen oder andere Rechte nur noch schwer durchsetzen. Angesichts einer steigenden Zahl an Unternehmenskrisen müssen bereits in der frühen Phase der Vertragsverhandlungen die Weichen gestellt werden, um im Falle einer beim Vertragspartner eintretenden Insolvenz die eigenen Ansprüche bestmöglich durchzusetzen, gegebenenfalls erhobene Insolvenzanfechtungsansprüche des Verwalters abzuwehren und so empfindliche Einbußen vermeiden zu können. In der Veranstaltung „Gegenseitige Verträge in der Insolvenz des Vertragspartners – Fallstricke erkennen und vermeiden“ geben die Rechtsanwältinnen Meike Kuhn und Simone Schumann einen Überblick über die Rechte und Strategien von Gläubigern, um Verträge insolvenzfest zu gestalten und zu verhandeln. Themen sind unter anderem Zahlungsmodalitäten, Zurückbehaltungsrechte und Kündigungsklauseln. Die Veranstaltung findet am Freitag, 7. Oktober, von 9 bis 17 Uhr in der IHK in Schopfheim statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 290 Euro.
Text: TV
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Martina Muffler
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