Herr Kirchwehm, was sind die wichtigsten Veränderungen der neuen Verordnung gegenüber der alten Richtlinie?
Oliver Kirchwehm: Es hat sich formal vieles getan. Das ist nötig, da die jetzige Richtlinie veraltet ist. Vor allem bei der Digitalisierung gibt es Vereinfachungen. Die Betriebsanleitung dürfen die Unternehmen jetzt digital bereitstellen. Das ist wichtig für Maschinenhersteller, weil die Dokumente sehr umfangreich sind.
Außerdem enthält die Verordnung endlich detailliertere Regelungen zu Umbauten. Beim Umbau einer alten Maschine muss nicht die ganze Maschine neu CE bewertete werden, sondern nur noch der umgebaute Teil.
Zur Person
Referent Oliver Kirchwehm ist Mitgründer und Geschäftsführer der SafetyKon GmbH mit Büros in Freiburg und Villingen-Schwenningen. Als gelernter Jurist beschäftigt er sich seit seinem Berufsstart mit den Themen Produkthaftung und Produktsicherheit. Er berät Unternehmen bei allen Fragen rund um die CE-Kennzeichnung und begleitet diese bei der rechtssicheren Entwicklung und Dokumentation ihrer Produkte.
Auf welche Regeln der neuen Verordnung werden Sie im Seminar eingehen?
Das Seminar richtet sich an Konstrukteure und technische Redakteure. Also an diejenigen, die die Papiere auf Grundlage der Verordnung erstellen. Deshalb werde ich im Seminar erklären, was sich konkret ändert. Dazu gehören Themen wie: Wo muss ich etwas Neues schreiben, bewerten oder anbringen? Was kann ich weglassen?
Die Verordnung wird voraussichtlich 2023 in Kraft treten. Es wird eine Übergangsfrist von dreieinhalb Jahren geben. Warum sollten Hersteller sich dennoch schon jetzt informieren und die Verordnung schnell umsetzen?
Mit der neuen Verordnung wird einiges einfacher und kostengünstiger. Die Unternehmen müssen zum Beispiel nicht mehr ordnerweise Dokumente mit Betriebsanleitungen in verschiedenen Sprachen mitschicken, sondern können einen QR-Code an der Maschine anbringen. Über den bekommt der Nutzer Zugang zu den Anleitungen. Das spart viel Geld.
Interview: jb