Die IHK steht ihren Mitgliedsunternehmen beratend zur Seite: von der Aus- und Weiterbildung über die Existenzgründung bis hin zur Unternehmensförderung, von der Standortpolitik und dem Bereich International über Innovation und Umwelt bis hin zu Recht und Steuern. In dieser Serie möchten wir Ihnen wertvolle Hinweise geben. Falls Sie selbst eine Frage haben, dann schreiben Sie uns gerne an presse@konstanz.ihk.de.
Die Angabe des Ursprungs einer Ware ist im internationalen Handel unverzichtbar. Zum einen ist der Nachweis des Ursprungs oft eine staatliche Vorgabe des Empfangslandes. Zum anderen wird er auch oft vom Kunden gefordert. Es handelt sich dabei grundsätzlich um den sogenannten nichtpräferenziellen oder auch handelspolitischen Ursprung. Der Ursprung einer Ware wird nach der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung bestimmt, die an einem Produkt vorgenommen worden ist. In aller Regel lässt sich der handelspolitische Ursprung ohne größere Schwierigkeiten allein durch eine Betrachtung der letzten betrieblichen Fertigungsstufen ermitteln. Er wird daraufhin durch ein sogenanntes Ursprungszeugnis (UZ) beglaubigt.
Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen Bescheinigungen sind in Deutschland in der Regel die Industrie- und Handelskammern zuständig (Paragraf 1 Absatz 3 des IHK-Gesetzes, IHKG). Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden (Paragraf 271 des Strafgesetzbuchs, Paragraf 415 der Zivilprozessordnung) mit Beweiskraft für und gegen jedermann. Sie genießen damit öffentlichen Glauben. Die IHK Hochrhein-Bodensee stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse aus. Dazu ist es erforderlich, dass der Antragsteller Firmensitz, Betriebsstätte oder Wohnsitz im Kammergebiet Hochrhein-Bodensee hat.
Zehn gute Gründe für das elektronische Ursprungszeugnis
1. Deutliche Beschleunigung der Antragsprozesse.
2. Für die Registrierung werden nur Zugangsdaten benötigt.
3. Es ist keine Signaturkarte mehr notwendig. Für den Antrag bis hin zum Ausdruck benötigen Sie nur Ihre Nutzerkennung.
4. Eigenständiges Anlegen Ihrer Nutzer. Lediglich eine Person („Admin“) des Unternehmens muss vorher von der IHK angelegt werden.
5. Benutzereinstellungen pflegen: zum Beispiel Telefonnummer und E-Mail-Adresse einmalig angeben, die Daten werden dann bei jedem Antrag übernommen; Benachrichtigungen per E-Mail bei Statusänderung des Antrags ein- oder ausschalten.
6. Entwürfe speichern. Speichern Sie Ihren Antrag als Entwurf ab und vervollständigen Sie ihn zu einem späteren Zeitpunkt.
7. Erstellen Sie ein Vorschau-PDF für nötige Rücksprachen mit Ihren Kunden oder Banken, noch bevor Sie das Ursprungszeugnis bei der IHK einreichen. Das spart viel Zeit bei eventuell notwendigen Änderungen.
8. Wird ein UZ sowohl für Produkte mit Eigenherstellung als auch Fremdherstellung beantragt, gibt es ein Referenzfeld für die Produkte mit Fremdherstellung. Somit können diese übersichtlicher dargestellt werden.
9. Mehrere Dokumente gleichzeitig hochladen, als Nachweise oder zum Bescheinigen. Mit einem Klick erhalten Sie eine Vorschau auf die Dokumente
10. Der Antrag kann zurückgezogen werden, falls die IHK den Antrag noch nicht bearbeitet hat.
Unternehmen können Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen für den Außenhandel bei ihrer Industrie- und Handelskammer online beantragen. Die dazugehörende Anwendung war bisher nur unter Verwendung einer digitalen Signaturkarte möglich. Seit neuestem gibt es die passwortgestützte Antragstellung, die alternativ zur Signaturkarte angeboten wird.
Wie funktioniert das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ)? Das Unternehmen kann auf elektronischem Weg Anträge auf Erstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen – zum Beispiel Handelsrechnungen – bei der IHK einreichen. Die IHK bewilligt die Anträge online. Danach kann das Unternehmen die Dokumente mit IHK-Dienstsiegel und Unterschrift selbst ausdrucken. Hierfür werden UZ-Formulare ohne eingedruckte Nummer verwendet. Die Nummer generiert das Anwendungssystem.
Die Anmeldung
So melden Sie sich an: Schreiben Sie eine E-Mail an birgit.hasel@konstanz.ihk.de mit dem Betreff „eUZ“. Benennen Sie den eUZ-Administrator mit Vorname, Name und persönlicher E-Mail-Adresse. Der eUZ-Administrator hat folgende Funktionen: Ansprechpartner für die IHK, Nutzerverwalter für Ihr Unternehmen und Empfänger des Gebührenbescheides.
Der Administrator erhält nach der Registrierung von der IHK einen Freischaltcode. Diesen gibt er anschließend in dem Portal euz.ihk.de ein und schließt damit den Registrierungsprozess ab. Dann kann er gegebenenfalls beliebig viele weitere Nutzer für das Unternehmen sowie deren Rechte festlegen. Mit Abschluss des Registrierungsprozesses durch den eUZ-Administrator können die Sachbearbeiter des Unternehmens sofort digitale Anträge einreichen.
Tipp: Beim eUZ werden UZ-Formulare ohne eingedruckte Nummer verwendet, diese können bei Formularverlagen oder der IHK (per E-Mail an info@konstanz.ihk.de, Betreff: „UZ-Formulare“) bestellt werden.
Alle Unternehmen, die ihre Dokumente noch bei der IHK vorbeibringen oder ihr zusenden, können sich über die neue eUZ-Startseite informieren:
https://euz.ihk.de/euzweb. Dort stehen in der Rubrik „Dokumentation“ Erklärvideos über die Anwendung bereit, auch wie ein Antrag gestellt oder ausgedruckt wird. Ein technischer Support wird zusätzlich angeboten.
Text: doe
Bild: irinastrel123 – stock.adobe
IHK-Ansprechpartner
In Schopfheim:
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Telefon: 07622 3907-234
Mail: birgit.hasel@konstanz.ihk.de
In Konstanz:
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Telefon: 07531 2860-160
Mail: ana.mujan@konstanz.ihk.de