Kleine und mittelständische Betriebe haben meist einen anderen Informationsbedarf als große Unternehmen. Kleine Tipps können deshalb schon einen großen Nutzen bringen. Auf dieser Doppelseite möchten wir Ihnen wertvolle Hinweise geben – und sind Ihnen dankbar für Ihre Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten (ratgeber@vs.ihk.de).
Fast alles ist am Computer, Tablet oder Smartphone möglich: Freundschaften pflegen, Reisen buchen, shoppen oder Kinokarten kaufen. Jetzt ist auch die IHK mit ihrem Ausbildungsportal online (www.bildungsportal-sbh.de). Dort stehen alle wichtigen Informationen rund um die Ausbildung zur Verfügung – vom Ausbildungsvertrag bis zur Prüfung können die wichtigsten Themenfelder digital eingesehen und bearbeitet werden. „Wir bieten unseren Kunden mit dem Onlineportal einen modernen und zeitgemäßen Kommunikationskanal und optimieren gleichzeitig unsere internen Prozesse“, sagt Christina Trummer, die das Projekt bei der IHK umsetzt. „Der Live-Gang des Ausbildungsportals ist dabei erst der Anfang. Wir werden die Onlinefunktionen ständig erweitern und an die Bedürfnisse unserer Zielgruppen anpassen.“
Das bedeutet mehr Transparenz und Komfort für alle Nutzer. Auszubildende, Prüfer, Betriebe und IHK sind miteinander vernetzt und können alle wichtigen Daten zur Ausbildung online abrufen – natürlich passwortgeschützt und verschlüsselt. Besonders komfortabel ist dabei der Onlineausbildungsvertrag: Er leitet Unternehmen durch das Onlineformular und unterstützt durch Plausibilitätsprüfungen den vollständigen und korrekten Vertragsabschluss. Angaben wie Firmen- oder Ausbildername werden automatisch hinterlegt, Vertragskonditionen können gespeichert werden. Mehrfacheingaben gehören damit der Vergangenheit an.
Auch für Auszubildende und Prüfungsteilnehmer bietet das Onlineportal Vorteile. Sie können beispielsweise Prüfungstermine und -ergebnisse einsehen. Und das Allerbeste: Im Jahr 2020 soll es auch für Ausbildungsnachweise einen digitalen Workflow geben. Diese werden vom Azubi erstellt, vom Ausbilder im Portal geprüft und genehmigt und können dann beispielsweise von den Ausbildungsberatern der IHK eingesehen werden. Falls ein Azubi das Ausfüllen des Berichtshefts einmal vergisst, ist das auch kein Problem. Das Portal erinnert an die Führung des Ausbildungsnachweises, falls längere Zeit keine Eingaben mehr gemacht wurden.
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Bild: pakorn – Adobe Stock
Das Ausbildungsportal
Ausbildungsbetriebe können:
- Gespeicherte Daten der Ausbildung einsehen und aktualisieren
- Ausbildungs– und Umschulungsverhältnisse erfassen
- Ausbilder benennen
- Prüfungstermine und Ergebnisse einsehen
Ausbilder können:
- Informationen über ihre Auszubildenden einsehen
- Prüfungstermine einsehen
Auszubildende können:
- Gespeicherte Daten über ihre Ausbildung einsehen und aktualisieren
- Prüfungstermine und Ergebnisse einsehen
Prüfer können:
- Daten zu ihrer Prüfertätigkeit einsehen
- Prüferentschädigungen abrechnen
Informationsveranstaltung am 16. Oktober um 16 Uhr in der IHK (Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen).
Anmeldung unter: www.ihk-sbh.de/event/644161
Nachgefragt bei Martina Furtwängler, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Bildung und Qualifizierung
Frau Furtwängler, welche Gruppen werden das neue Onlineportal für Ausbildung nutzen?
Rund 6.600 Auszubildende und Prüfungsteilnehmer, 1.320 Ausbildungsbetriebe, mehr als 2.300 Ausbilderinnen und Ausbilder sowie 2.000 Prüferinnen und Prüfer sollen das onlinebasierte Informationssystem zukünftig nutzen. Die Ziele sind dabei klar definiert: Servicequalität erhöhen und Bearbeitungszeiten verkürzen.
Wie soll sich das Portal weiterentwickeln?
Wir planen einen zügigen Ausbau, weg von papierbasierten Prozessen, hin zur vollständigen Abwicklung auf digitaler Ebene. Spätestens 2020 sollen alle administrativen Abläufe der Ausbildung – vom Vertragsschluss über die Prüfungsanmeldung bis zur Dokumentation von Prüfungsergebnissen – in das Onlineportal integriert werden. Gleichzeitig soll die Digitalisierung auch eine Entlastung des Ehrenamtes bei administrativen Aufgaben bringen.
Und wo liegen die Grenzen?
Eines kann das Onlineportal noch nicht: Prüfungsleistungen bewerten und berufliche Handlungskompetenz attestieren. Das können nur die ehrenamtlichen Prüfer. Und darauf sollen sie sich noch stärker konzentrieren können.
Interview: Christina Trummer