Die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die 2006 verabschiedet wurde, war ein Meilenstein in der Regulierung der Sicherheit von Maschinen. Doch in den vergangenen 17 Jahren hat sich viel verändert: Maschinen sind komplexer geworden, die Digitalisierung hat in der Industrie große Fortschritte gemacht, der Anteil an Softwarefunktionen wächst zunehmend, die KI spielt eine immer größer werdende Rolle, und leider haben sich seitdem Cyberangriffe drastisch vermehrt.
All diese Punkte wurden in der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO) berücksichtigt, die am 19. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Sie wird die bisherige EU-Maschinenrichtlinie in vier Jahren – also 2027 – komplett ersetzen. Neue Begriffe und Definitionen sind dort eingeführt. Weitere Änderungen betreffen Betriebsanweisungen oder Warnhinweise, die bei bestimmten Maschinen anzubringen sind. Auch im Bereich der Technischen Dokumentation gibt es viel Neues zu beachten.
Die Übergangsfrist beträgt 42 Monate. Doch wenn man möchte, dass die Produkte und Dienstleistungen bis dahin den Regeln der neuen Maschinenverordnung vollständig entsprechen, muss man jetzt handeln. Bereits jetzt gilt es, die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Zusammen mit ihrem Referenten Oliver Kirchwehm, Geschäftsführer der Firma Safetykon GmbH aus Freiburg, bietet die IHK Hochrhein-Bodensee ein ganztägiges Präsenzseminar an, um die wichtigsten Neuerungen zu vermitteln. Dieses findet statt am Donnerstag, 23. November, in den Räumen der IHK in Konstanz. Die Teilnehmergebühr beträgt pro Person 390 Euro. Infos und Anmeldung unter www.ihk.de/konstanz – 13949
Ansprechpartner rund um das Thema CE-Kennzeichnung:
Sunita Patel
Telefon: 07531-2860 126
Mail: sunita.patel@konstanz.ihk.de