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Ausgabe 01/2023
Regio Report IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Informationsveranstaltung am 8. Februar

Die neue Maschinenverordnung – was ändert sich?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird voraussichtlich 2023 durch eine neue Verordnung abgelöst. Diese Verordnung wird an das aktuelle europäische CE-System angepasst sein. Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg informiert am 8. Februar über die Neuerungen in der Verordnung und zeigt auf, wo es Vereinfachungen zur vorherigen Richtlinie gibt.

Die Umwandlung in eine Verordnung soll Probleme der Vergangenheit, die durch unterschiedliche Auslegungen der Richtlinie und Verzögerungen bei der Umsetzung entstanden, vermeiden. Außerdem werden einige nur für die CE-Konformitätsbewertung von Maschinen geltenden Besonderheiten beendet. Die neue Maschinenverordnung wird daher sowohl inhaltlich als auch bei den formellen Anforderungen an den CE-Konformitätsbewertungsprozess zu einigen Neuerungen führen. Etwa in den Bereichen:

  • Sicherheitsanforderungen für Software und neue innovative Techniken (direkte Mensch-Roboter-Kollaboration, fahrerlose Transportsysteme, digitale Vernetzung von Maschinen et cetera)
  • Zahlreiche Regelungen in Bezug auf künstliche Intelligenz (KI) in Maschinen im Zusammenspiel mit der ebenfalls bevorstehenden KI-Verordnung
  • Regelungen zur Neubewertung der CE-Kennzeichnung bei Umbauten
  • Möglichkeiten, die Maschinendokumentation digital bereitzustellen, einschließlich Betriebsanleitung und Konformitätserklärung
  • Wegfall der Angabe des Dokumentenbevollmächtigten auf der Konformitätserklärung
  • Regelung der Pflichten von Importeuern und Händlern von Maschinen

Die Maschinenverordnung wird voraussichtlich 2023 in Kraft treten. Während einer großzügigen Übergangsfrist von dreieinhalb Jahren kann ein Hersteller noch die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anwenden. Da die Maschinenverordnung Vereinfachungen mit nicht unerheblichem Einsparpotenzial enthält, dürfte es aber für viele Hersteller eine Überlegung wert sein, ihre Prozesse möglichst schnell auf die Maschinenverordnung anzupassen. Am 8. Februar informiert die IHK in der Veranstaltung „Die neue Maschinenverordnung – was ändert sich?“ über die relevanten Regelungen, gibt Vorschläge für die Umsetzung in der Praxis und diskutiert die Vor- und Nachteile der Maschinenverordnung im Vergleich zur aktuell gültigen Maschinenrichtlinie gemeinsam mit den Teilnehmern.

Text: SP
Bild: Adobe Stock – krissikunterbunt

Information und Anmeldung unter www.ihk.de/sbh/veranstaltungen

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