Unternehmen, in deren Produkten Stoffe mit dem Element Fluor enthalten sind, müssen sich auf weitgehende Verbote einstellen. Hierzu läuft aktuell eine Konsultation auf EU-Ebene, an der sich alle Betroffenen bis zum 25. September beteiligen können.
Konkret geht es um Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), die in sehr vielen industriellen Produkten, aber auch in Haushaltsprodukten wie Outdoorkleidung oder Teflonpfannen enthalten sind. Etliche dieser PFAS sind aus Umweltsicht kritisch zu beurteilen, da sie in der Natur nicht abbaubar sind und sich immer weiter ausbreiten. Von dem geplanten Verbot der Nutzung und des Inverkehrbringens wären jedoch insgesamt rund 10.000 fluorhaltige Stoffe umfasst, weshalb große wirtschaftliche Auswirkungen erwartet werden.
In der laufenden Konsultation geht es vor allem um die Frage, ob es für die jeweiligen PFAS-Anwendungen Ersatzstoffe gibt, wie etwa für das Kältemittel in Wärmepumpen. Falls es nach Einschätzung der Anwender keine Alternativen gibt, sollten sie sich unbedingt an der Konsultation beteiligen. Wichtig wären dabei konkrete Angaben der Unternehmen dazu, welche Anstrengungen sie bei der Ersatzstoffsuche schon unternommen haben.
Im Rahmen eines umfassenden PFAS-Verbotes wird es Ausnahmen oder Befristungen geben, wobei im aktuellen Vorschlag etliche Ausnahmen nur als „potenziell“ bezeichnet werden. Welche Ausnahmen und Sonderregelungen letztlich zugelassen werden, hängt unter anderem von der Anzahl und der Qualität der Stellungnahmen ab, die während der Konsultationsphase eingereicht werden.
Unternehmen, die sich an der Konsultation beteiligen möchten, finden auf der Homepage der DIHK eine Hilfestellung. Dort wird unter anderem aufgelistet, welche Ausnahmen – größtenteils im Moment noch vorgesehen auf 6,5 Jahre oder 13,5 Jahre befristet – aktuell erwogen werden.
Text: Ba
Bild: Adobe Stock – molekuul.be
Bild: Kein verkappter Bollenhut oder eine Insektenmutation, sondern das Modell einer fluorierten Substanz, die insgesamt zur Disposition stehen.
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