Der digitale Gewerbesteuerbescheid kommt – sobald bei allen Beteiligten alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Wann das sein wird und was die Neuerung für Unternehmen bringt.
Mit dem Wirrwarr von rund 600 verschiedenen Formaten von papiergedruckten Gewerbesteuerbescheiden, die von den etwa 11.000 deutschen Kommunen jährlich an Gewerbesteuerpflichtige bekanntgegeben werden, soll bald Schluss sein. Vom bundesweiten Steuerverwaltungsprojekt „ELSTER“ wurde hierzu eine medienbruchfreie und automatisierte Schnittstelle entwickelt. Ob die ganzheitliche Verbindung zwischen Finanzämtern, Kommunen und Unternehmen bereits für die Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 steht, scheint aber eher fraglich.
Was ist der Anlass für diese Veränderung?
Bereits im Jahr 2017 ist das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen – oder kurz: Onlinezugangsgesetz (OZG) – in Kraft getreten. Dieses Gesetz verpflichtet Bund und Länder – beziehungsweise ihre Kommunen – Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes wurde bereits eine medienbruchfreie und automatisierte Lösung für die elektronische Bekanntgabe entwickelt.
Was soll sich im Detail verändern?
Ziel ist ein medienbruchfreier Prozess, bei dem die Informationen und Bescheide rund um die Gewerbesteuer digital übermittelt werden. Für die Zielerreichung soll auf die bestehende Infrastruktur – bestehend aus „MeinELSTER“ (Gewerbesteuererklärung), „ELSTER-Transfer“ (Kommunikation zu und von den Kommunen) sowie einem elektronischen Postfach – zurückgegriffen werden. Neben den bisherigen Postfächern – „ELSTER-Postfach“ oder solche in kommerziellen Steuerprogrammen – steht nunmehr mit dem sogenannten „MeinUnternehmenskonto“ ( www.mein-unternehmenskonto.de) eine dritte Möglichkeit für den Abruf bereit.
Die Einreichung der Steuererklärung erfolgt wie bisher elektronisch über „MeinELSTER“ oder ein kommerzielles Steuerprogramm. Durch das Finanzamt werden Messbeträge sowie die Zerlegung des Messbetrages an das steuerpflichtige Unternehmen in Form von Mess- und Zerlegungsbescheiden versendet. Dies geschieht als derzeit rechtssichere Zustellungsart auf dem Postweg. Die elektronische Zustellung ist in Planung. Auch die Kommune erhält die vorgenannten Bescheide auf dem Postweg. Sofern die Kommunen bereits am Datenaustausch teilnehmen, erhalten sie diese Daten je nach Landesrecht entweder ausschließlich elektronisch oder zusätzlich zum Papierbeleg in Form eines elektronischen Datensatzes. Die Kommune erzeugt sodann den digitalen Gewerbesteuerbescheid, der elektronisch über „ELSTER-Transfer“ bekanntgegeben wird. Der Abruf des Gewerbesteuerbescheides erfolgt über eines der oben genannten Postfächer.
Wie geht es weiter?
Der entwickelte Onlinedienst ist von Seiten der Finanzverwaltung grundsätzlich betriebsbereit und für alle Kommunen und Unternehmen nutzbar. Die Unterstützung des digitalen Standards stellt für viele Kommunen als nachnutzende Behörde jedoch eine hohe finanzielle, technische und fachliche Herausforderung dar. Daher wird die tatsächliche Umsetzung des digitalen Gewerbesteuerbescheids deutschlandweit trotz Unterstützung von Softwareherstellern und IT-Dienstleistern möglicherweise noch eine Weile dauern.
Was haben Unternehmen davon?
Besonders für Unternehmen mit mehreren Standorten wird sich der Prozess – sobald die Kommunen alle technischen Voraussetzungen geschaffen haben – deutlich vereinfachen. Und: Bereits jetzt kann der Zugang und das Postfach „MeinUnternehmenskonto“ für andere Dienste verwendet werden.
Text: Claudio Schmitt, Bansbach GmbH
Bild: Adobe Stock, Pathdoc