Vor knapp zwei Jahren, 2020, beschloss die EU ein Mobilitätspaket, um den Straßenverkehrssektor in Europa zu reformieren. Davon werden in diesem Jahr wieder einige Änderungen wirksam; eine betrifft die Genehmigungspflicht bei grenzüberschreitenden Beförderungen. Bislang ist eine Genehmigung (EU-Lizenz) dann notwendig, wenn Unternehmen im gewerblichen grenzüberschreitenden Verkehr Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts (zGG) einsetzen. Ab dem 21. Mai sinkt diese Grenze auf 2,5 Tonnen zGG. Das heißt, dann wird auch für diese grenzüberschreitenden Transporte eine entsprechende EU-Lizenz zwingend benötigt.
Text: uh
Bild: Adobe Stock
Jan Martin
Telefon: 0761 3858-141
Mail: jan.martin@freiburg.ihk.de