Anfang November ist die elfte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das sogenannte Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, in Kraft getreten. Mit der tiefgreifenden Reform werden die Befugnisse des Bundeskartellamts erweitert, mit denen es gegen Preisabsprachen, Korruption und Co. vorgehen kann. Die Behörde kann künftig etwa Unternehmen den Zugang zum Markt erleichtern, um Wettbewerb anzukurbeln.
Außerdem kann sie nun Fusionen, sofern sich Konzentrationen andeuten, stoppen – bis hin zur Entflechtung der Unternehmen, um deren Unabhängigkeit wieder herzustellen. Die DIHK kritisiert, dass mit der Novelle erstmals die Kompetenz für tiefgreifende Eingriffe in wirtschaftliche Strukturen ganzer Wirtschaftssektoren dem alleinigen Vorbehalt des Gesetzgebers entzogen und einer unabhängigen Behörde übertragen wird.
Die Konsequenzen beschreibt DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke so: „In Deutschland aktive Unternehmen müssen künftig selbst dann mit gravierenden Eingriffen des Bundeskartellamts wie Verhaltensvorgaben und Preisfestsetzungen rechnen, wenn sie sich völlig rechtmäßig verhalten.“
Text: ds
Bild: Adobe Stock – nmann77
Stellungnahme der DIHK zum GWB unter https://bit.ly/3R24LtC