Die IHKs sind vom Bundesfinanzministerium gebeten worden, die Wirtschaft nochmals auf die Eintragungspflicht im Transparenzregister für fast alle Unternehmen hinzuweisen. Das Transparenzregister ist eine auf der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie basierende Einrichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auf dieser offiziellen Plattform der Bundesrepublik werden die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften und bestimmten Rechtsgestaltungen (transparenzpflichtige Rechtseinheiten) erfasst.
Nahezu alle Betriebe in Deutschland sind zur Registrierung verpflichtet und die gestaffelten Fristen sind für alle Firmengrößen längst – zu Ende 2022 – ausgelaufen (siehe auch
Meldepflicht künftig für alle Gesellschaften – Wirtschaft im Südwesten (wirtschaft-im-suedwesten.de)).
Die Registrierung sowie die Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten sind kostenfrei. Weitere Infos und Registrierung unter www.transparenzregister.de. Zudem klärt eine Hotline unter 0800–1234 337 auf.
Text: uh
Bild: Adobe Stock – Markus Mainka