Für Unternehmen, die auf Messen in den französischen Grenzregionen ausstellen, beispielsweise auf der großen Berufsbildungsfachmesse Salon Formation Emploi Alsace Ende Januar in Colmar oder bei der Foire Européenne in Straßburg, gibt es Erleichterungen in Sachen Werbematerial: Ausstellende können ihre Prospekte, die sie auf ihren Messeständen an die Besucher ausgeben, unter bestimmten Voraussetzungen in deutscher Sprache verfassen.
Möglich wird das durch den Artikel 187 des französischen Gesetzes 3DS von 2022, der die Präfekten der Grenzregionen zu einer entsprechenden Erlaubnis befugt. Die Regelung gilt für Messen in den großen Städten im Elsass – Strasbourg, Colmar und Mulhouse – sowie in den Departements 54, 55 und 57.
Unternehmen müssen den entsprechenden Antrag auf deutsche Dokumentation bei der Präfektur des jeweiligen Departements stellen. Voraussetzung für das Okay ist, dass die fehlende Übersetzung kein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko für den Verbraucher birgt und dass er vor dem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung schriftlich erklärt, dass für ihn keine Übersetzung nötig ist.
Text: toe
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Weitere Infos dazu und allgemein zur Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich unter www.ihk.de/freiburg – 3458040