Ähnlich zum deutschen Verpackungsgesetz gibt es in allen EU-Staaten Anforderungen an das Inverkehrbringen von Verpackungen oder von verpackter Ware. Grundlage ist die EU-Verpackungsrichtlinie. Im Detail existieren jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den Staaten, zum Beispiel bei Begriffen, bei der Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Zielgruppen, bei den Beteiligungspflichten an „Systemen“ und bei Sonderregelungen für ausländische Unternehmen sowie in jüngster Zeit bei Kennzeichnungspflichten.
Die DIHK hat gemeinsam mit den Auslandshandelskammern hierzu ihre 53-seitige Übersicht „Umgang mit Verpackungen in Europa“ aktualisiert. Sie umfasst die meisten EU-Staaten sowie Großbritannien, Norwegen, die Schweiz und die Türkei.
Ergänzender Hinweis: Seit November 2022 liegt zwar der Entwurf einer EU-Verpackungsverordnung vor. Diese soll die obigen Regelungen teilweise ersetzen, wird aber wohl erst um 2025 wirksam werden.
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Das PDF zum kostenlosen Herunterladen unter www.dihk.de – Verpackung