1 | 2018
Wirtschaft im Südwesten
31
Wirtschaftssatzung
der IHK Südlicher Oberrhein für das Geschäftsjahr 2018
I. Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird
1. im Erfolgsplan
mit der Summe der Erträge in Höhe von
EUR 16.160.000,00
mit der Summe der Aufwendungen in Höhe von
EUR 15.925.500,00
mit geplantem Vortrag in Höhe von
EUR 167.200,00
mit dem Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von
EUR 401.700,00
2. im Finanzplan
mit der Summe der Investitionseinzahlungen
in Höhe von
EUR
0,00
mit der Summe der Investitionsauszahlungen
in Höhe von
EUR 291.800,00
festgestellt.
Bewirtschaftungsvermerke
1. Die Personalaufwendungen und alle übrigen Aufwendungen sind nach
Maßgabe des § 11 FS insgesamt gegenseitig deckungsfähig.
2. Die unter den Positionen 11. und 13. der Detailgliederung des Finanzplans
für Investitionen veranschlagten Ansätze sind gegenseitig deckungsfähig.
II. Beitrag
1. Nicht in das Handelsregister eingetragene natürliche Personen und Personen-
gesellschaften sowie eingetragene Vereine, deren Gewerbebetrieb nach Art
und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb
nicht erfordert, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag, hilfs-
weise Gewinn aus Gewerbebetrieb EUR 5.200,00 nicht übersteigt.
Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe
nach dem 31.12.2003 angezeigt haben und in den letzten fünf Wirtschafts-
jahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirt-
schaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben, noch an einer
Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel be-
teiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung
erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grund-
beitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr
Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, EUR 25.000,00 nicht
übersteigt.
2. Als Grundbeiträge sind zu erheben von
2.1. IHK-Zugehörigen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und
deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer
Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, mit einem Gewer-
beertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis EUR 80.000,00,
soweit nicht die Befreiung nach Ziffer II.1. greift,
EUR 50,00
2.2. IHK-Zugehörigen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und
deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmän-
nischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, mit
einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von
mehr als EUR 80.000,00 und bis EUR 160.000,00 sowie von IHK-
Zugehörigen, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Ge-
werbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise
eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, mit einem Verlust oder mit
einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis
EUR 160.000,00
EUR 170,00
2.3. allen IHK-Zugehörigen mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Ge-
winn aus Gewerbebetrieb, von mehr als EUR 160.000,00 und bis
EUR 320.000,00
EUR 340,00
2.4. allen IHK-Zugehörigen mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Ge-
winn aus Gewerbebetrieb, von mehr als EUR 320.000,00 und bis
EUR 640.000,00
EUR 580,00
2.5. allen IHK-Zugehörigen mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Ge-
winn aus Gewerbebetrieb, von mehr als EUR 640.000,00 und bis
EUR 1.280.000,00
EUR 1.160,00
2.6. allen IHK-Zugehörigen mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus
Gewerbebetrieb, von mehr als EUR 1.280.000,00
EUR 1.320,00
3. Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziffer II., 2.2. zum Grundbeitrag veran-
lagt werden und deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines per-
sönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK
zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, wird auf Antrag der zu
veranlagende Grundbeitrag auf EUR 50,00 ermäßigt. Sollten sich die in Satz 1
genannten Voraussetzungen ändern, ist der Antragsteller verpflichtet, dies der
IHK unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4. Als
Umlagen
sind zu erheben
0,16 %
des Gewerbeertrags, hilfsweise des
Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesell-
schaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von EUR
15.340,00 für das Unternehmen zu kürzen.
5.
Bemessungsjahr
für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2018 (Geschäfts-
jahr).
6. Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Bemes-
sungsjahr nicht bekannt ist, wird eine
Vorauszahlung
des Grundbeitrags und
der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeer-
trags bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben.
Soweit der IHK für einen IHK-Zugehörigen, der im Handelsregister eingetragen
ist oder dessen Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmänni-
scher Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, keine amtlich festge-
setzten Gewerbeerträge oder Gewinne aus Gewerbebetrieb vorliegen, wird
eine Vorauszahlung auf der Basis von Angaben des IHK-Zugehörigen, hilfs-
weise durch Schätzung entsprechend §162 AO, zumindest jedoch in Höhe des
Grundbeitrags nach Ziffer II.2.2., erhoben.
Soweit der IHK für einen IHK-Zugehörigen, der nicht im Handelsregister
eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in
kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, keine
amtlich festgesetzten Gewerbeerträge oder Gewinne aus Gewerbebetrieb
vorliegen, wird eine Vorauszahlung auf der Basis von Angaben des IHK-Zuge-
hörigen, hilfsweise durch Schätzung entsprechend § 162 AO, erhoben.
III.
Kredite
1. Investitionskredite
Für Investitionen können Kredite in Höhe von EUR -,-- aufgenommen
werden.
2. Kassenkredite
Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dürfen
Kassenkredite bis zur Höhe von EUR 1.000.000,00 aufgenommen wer-
den.
IV.
Diese Wirtschaftssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Freiburg, 7. Dezember 2017
IHK Südlicher Oberrhein
Der Präsident
Der Hauptgeschäftsführer
gez.
gez.
Dr. Steffen Auer
Andreas Kempff
Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt
„Wirtschaft im Südwesten“ 01/2018 veröffentlicht.
Freiburg, 8. Dezember 2017
IHK Südlicher Oberrhein
Der Präsident
Der Hauptgeschäftsführer
gez.
gez.
Dr. Steffen Auer
Andreas Kempff
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
hat am 7. Dezember 2017 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufi-
gen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom
18.12.1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 254 der Zehnten
Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
und der Beitragsordnung vom 02. Dezember 2008 folgende Wirtschaftssat-
zung für das Geschäftsjahr 2018 (01.01.2018 bis 31.12.2018) beschlossen: