Wirtschaft im Südwesten
1 | 2018
28
REGIO
REPORT
IHK Südlicher Oberrhein
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2.
Bildung
2.1 Berufsausbildung
2.1.1 Betreuung eines Ausbildungsverhältnisses (Pauschalgebühr für
Eintragung sowie Abnahme einer Zwischen- und Abschlussprüfung) 240,00
2.1.1.1 - in Stufenberufen in einer aufbauenden Stufe
70,00
2.1.1.2 Die Gebühr nach 2.1.1, sowie 2.1.1.1. erhöht sich, wenn die Ausbildung
in einem nicht kammerzugehörigen Unternehmen oder einer nicht
kammerzugehörigen Einrichtung durchgeführt wird um
50%
2.1.2 Bei Auflösung eines Ausbildungsverhältnisses ermäßigt sich die Gebühr
- vor Beginn oder innerhalb der Probezeit auf
60,00
- vor Aufforderung zur ersten Teil- oder Zwischenprüfung auf
50%
…
2.2 Umschulung
2.2.1 Betreuung eines Umschulungsverhältnisses (Pauschalgebühr für
Eintragung sowie Abnahme einer Zwischen- und Abschlussprüfung) 480,00
2.2.1.1 - in Stufenberufen in einer aufbauenden Stufe
140,00
Der Gebührentarif beruht auf § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der IHK Südlicher Ober-
rhein vom 28.01.1981.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat
die Änderungen des Gebührentarifs mit Schreiben vom 8.12.2017, Aktenzeichen
42-4221.2-11/65, gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des
Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920),
zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen
der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29. März 2017 (BGBl. I, S. 626)
in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern in
Baden-Württemberg vom 27. Januar 1958 (GBl. S. 77).
DieAnpassung des Gebührentarifs wurde am 12.12.2017 ausgefertigt. Die Änderungen
betreffend der Punkte 2.1.1, 2.1.1.1, 2.1.2, 2.2.1 sowie 2.2.1.1 treten am 1.1.2019 in
Kraft. Die Änderung betreffend Punkt 2.1.1.2 tritt am 1.1.2019 in Kraft.
Freiburg, 12. Dezember 2017
Der Präsident
Der Hauptgeschäftsführer
gez.
gez.
Dr. Steffen Auer
Andreas Kempff
Änderung des
Gebührentarifs
der IHK Südlicher Oberrhein
Neuberufung des
Prüfungsausschusses
Die Vollversammlung hat in ihrer Sitzung vom 07.12.2017 beschlos-
sen, den Gebührentarif im Bereich Aus- und Weiterbildung wie
folgt zu ändern:
Die Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein hat am
07.12.2017 auf Grundlage der Prüfungsordnung der IHK Südlicher
Oberrhein für die Durchführung der Prüfung über den Nachweis
der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arznei-
mitteln vom 02.12.2010 den Prüfungsausschuss neu berufen. Ihm
gehören folgende Mitglieder an:
Der Präsident
Der Hauptgeschäftsführer
gez.
gez.
Dr. Steffen Auer
Andreas Kempff
Ausschuss
Stellvertreter
1. Vorsitz
Georg Koch
Zwiegerackerweg 18,
79111 Freiburg,
(Drogist i.R.)
Bernhard Steinhart,
Drogerie und Reformhaus,
Marktplatz 11,
79346 Endingen,
(selbständiger Drogist)
2.
Barbara Hettich
Sonnen Apotheke
Günterstalstr. 5,
79102 Freiburg
(angestellte Apothekerin)
Jörg Weitbrecht
Apotheke am Theater
Bertoldstr. 31,
79098 Freiburg
(selbständiger Apotheker)
3.
Andreas Gallrein
Hintertalstraße 9,
79254 Oberried,
(Angestellter/PTA)
Julia Koch
Engel Apotheke,
77933 Lahr,
(Angestellte/PTA)
4.
Susanne Oser
Industrie- und Handels
kammer Südlicher Oberrhein,
Lotzbeckstraße 31,
77933 Lahr
(Stellv. Leiterin ExU)
Michael Bertram
Industrie- und Handels
kammer Südlicher Oberrhein,
Lotzbeckstraße 31,
77933 Lahr,
(Leiter ExU)