Wirtschaft im Südwesten
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23.10.17 09:50
EU-Datenschutz-Grundverordnung
Workshop zu Neuerungen
A
m 25. Mai treten die neue EU-Datenschutz-
Grundverordnung und gleichzeitig auch umfas-
sende Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) sowie in anderen Gesetzen in Kraft (siehe
dazu auch Bericht auf Seite 58). Diese Neuerungen im
Datenschutzrecht bedeuten für Unternehmen erhebli-
chen Handlungsbedarf, da die gesetzlichen Vorgaben
zeitnah umgesetzt und neue Prozesse implementiert
werden müssen, um die drastisch erhöhten Bußgelder
und andere Konsequenzen wie wettbewerbsrechtliche
Abmahnungen oder Schwierigkeit bei Gerichtsver-
fahren wegen fehlender Dokumentation zu vermei-
den. So müssen beispielsweise Verträge, Formulare
sowie Erklärungen (etwa auf der Website) angepasst
und neue Regelungen im Beschäftigtendatenschutz
sowie die Datenschutzfolgeabschätzung als neuer
Kernprozess berücksichtigt werden. Ziel eines zwei-
geteilten IHK-Workshops am 5. Februar und 6. März
ist es, im ersten Teil die Grundlagen für die notwendige
Basisdokumentation nach der neuen EU-Datenschutz-
Grundverordnung zu legen und die Erarbeitung in Gang
zu setzen. Im zweiten Teil sollen dann die in den Unter-
nehmen zwischenzeitlich erstellten Dokumentationen
besprochen, Fragen geklärt, weitergehende Dokumen-
tationen erläutert und vertiefende Informationen an-
geboten werden. Die Veranstaltung richtet sich an Ge-
schäftsführer, Betriebliche Datenschutzbeauftragte,
Datenschutzkoordinatoren, EDV-Verantwortliche aus
kleinen und mittleren Unternehmen und Interessierte
am Thema Datenschutz.
sw
Anmeldung: Synthia Groß, Telefon 0761 3858-263,
synthia.gross@freiburg.ihk.deSeminar
Die neue AwSV
D
ie neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ trat
nach langen Vorarbeiten am 1. August 2017 in Kraft.
Damit änderten sich sowohl organisatorische als auch
materielle Anforderungen, die zum Teil gestiegen sind.
Dies betrifft zum Beispiel die Rückhaltung von aus-
laufenden Stoffen sowie von Löschwasser im Fall von
Bränden. Betroffen sind viele Betriebe, die Anlagen
zum Lagern, Abfüllen und
Umschlagen, zum Herstellen, Behandeln und Verwen-
den wassergefährdender Stoffe betreiben. In einem
Halbtagsseminar am
6. Februar 2018
in Lahr werden
die neuen Regelungen im Detail vorgestellt und mit den
bisherigen Vorgaben verglichen.
Ba
Wilfried Baumann, Telefon 0761 3858-265,
wilfried.baumann@freiburg.ihk.de