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Wirtschaft im Südwesten

1 | 2018

26

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23.10.17 09:50

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Workshop zu Neuerungen

A

m 25. Mai treten die neue EU-Datenschutz-

Grundverordnung und gleichzeitig auch umfas-

sende Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz

(BDSG) sowie in anderen Gesetzen in Kraft (siehe

dazu auch Bericht auf Seite 58). Diese Neuerungen im

Datenschutzrecht bedeuten für Unternehmen erhebli-

chen Handlungsbedarf, da die gesetzlichen Vorgaben

zeitnah umgesetzt und neue Prozesse implementiert

werden müssen, um die drastisch erhöhten Bußgelder

und andere Konsequenzen wie wettbewerbsrechtliche

Abmahnungen oder Schwierigkeit bei Gerichtsver-

fahren wegen fehlender Dokumentation zu vermei-

den. So müssen beispielsweise Verträge, Formulare

sowie Erklärungen (etwa auf der Website) angepasst

und neue Regelungen im Beschäftigtendatenschutz

sowie die Datenschutzfolgeabschätzung als neuer

Kernprozess berücksichtigt werden. Ziel eines zwei-

geteilten IHK-Workshops am 5. Februar und 6. März

ist es, im ersten Teil die Grundlagen für die notwendige

Basisdokumentation nach der neuen EU-Datenschutz-

Grundverordnung zu legen und die Erarbeitung in Gang

zu setzen. Im zweiten Teil sollen dann die in den Unter-

nehmen zwischenzeitlich erstellten Dokumentationen

besprochen, Fragen geklärt, weitergehende Dokumen-

tationen erläutert und vertiefende Informationen an-

geboten werden. Die Veranstaltung richtet sich an Ge-

schäftsführer, Betriebliche Datenschutzbeauftragte,

Datenschutzkoordinatoren, EDV-Verantwortliche aus

kleinen und mittleren Unternehmen und Interessierte

am Thema Datenschutz.

sw

Anmeldung: Synthia Groß, Telefon 0761 3858-263,

synthia.gross@freiburg.ihk.de

Seminar

Die neue AwSV

D

ie neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang

mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ trat

nach langen Vorarbeiten am 1. August 2017 in Kraft.

Damit änderten sich sowohl organisatorische als auch

materielle Anforderungen, die zum Teil gestiegen sind.

Dies betrifft zum Beispiel die Rückhaltung von aus-

laufenden Stoffen sowie von Löschwasser im Fall von

Bränden. Betroffen sind viele Betriebe, die Anlagen

zum Lagern, Abfüllen und

Umschlagen, zum Herstellen, Behandeln und Verwen-

den wassergefährdender Stoffe betreiben. In einem

Halbtagsseminar am

6. Februar 2018

in Lahr werden

die neuen Regelungen im Detail vorgestellt und mit den

bisherigen Vorgaben verglichen.

Ba

Wilfried Baumann, Telefon 0761 3858-265,

wilfried.baumann@freiburg.ihk.de