Wirtschaft im Südwesten
12 | 2017
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PRAXISWISSEN
INTERNATIONAL
Lieferantenerklärung – Änderungen für 2018
Saison beginnt zum Jahresende
D
ie Lieferantenerklärung ist eines der
geläufigsten Dokumente im internatio-
nalen Geschäft. Zum Ende des Jahres beginnt
regelmäßig die Saison, da das Papier häufig
als Langzeiterklärung für einen Jahreszeit-
raum erstellt wird. Was ist für 2018 zu beach-
ten? Nach einer Anpassung des Unionszoll-
kodex ist die Handhabung wieder erleichtert.
Langzeiterklärungen können, unabhängig
vom Ausstellungsdatum, in ihrer Gültigkeit
auf das Kalenderjahr 2018 begrenzt werden.
Nach Prüfung der Voraussetzungen kann Ka-
nada als begünstigtes Land aufgeführt wer-
den, denn das Abkommen ist im September
vorläufig in Kraft getreten. Für 2018 zeichnen
sich derzeit keine weiteren Abkommen ab,
die bereits jetzt in der Lieferantenerklärung
berücksichtigt werden sollten.
tz
Für Inlandsumsätze in der Schweiz ist
dort die Mehrwertsteuer abzuführen. Aber
was ist nach Schweizer Verständnis ein
Inlandsumsatz? Und wie muss ein deut-
sches Unternehmen diesen berechnen?
Die Steuerpflicht in der Schweiz entsteht,
wenn ein Inlandsumsatz getätigt wird. Viele
deutsche Firmen sind überrascht zu hören,
dass sie eine „Lieferung in der Schweiz“
bewirken, obwohl sie nach deutscher Auf-
fassung eine Dienstleistung machen.
Welche Arten von Geschäften sind hierbei
besonders betroffen?
Betroffen sind zum Beispiel Unternehmen,
die Gegenstände in die Schweiz liefern und
dort vor Ort montieren oder in Betrieb neh-
men. Zum anderen sind aber auch Unter-
nehmen mit reinen Montagetätigkeiten,
Reparatur- oder Serviceleistungen in der
Schweiz erfasst, ohne dass ein Gegenstand
in die Schweiz eingeführt wird. In beiden
Konstellationen liegt aus Sicht des Schwei-
zer Rechts eine Lieferung vor, die dort
steuerbar ist, wo die Arbeiten stattfinden.
Dies bedeutet, dass die Unternehmen mit
diesen Vorgängen in der Schweiz ab 2018
mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn die
Weltumsätze (inklusive der deutschen Um-
sätze) des Unternehmens über 100.000
Franken hinausgehen.
Was muss ein deutsches Unternehmen
tun, wenn es in der Schweiz steuer-
pflichtig wird?
Ein mehrwertsteuerpflichtiges Unterneh-
men benötigt eine Schweizer Mehrwert-
steuernummer. Für die Registrierung ist
ein Fiskalvertreter mit Sitz in der Schweiz
notwendig, wie auch die Hinterlegung einer
Sicherheitsleistung.
Wie sind die Folgen, wenn ein deutsches
Unternehmen Waren liefert, die durch
einen Schweizer Partner in der Schweiz
montiert oder installiert werden?
Wenn der deutsche Lieferant ausschließ-
lich eine Warenlieferung in die Schweiz
tätigt und auch für diese Lieferung nicht
die Schweizer Einfuhrsteuer übernimmt,
löst diese reine Warenlieferung die Mehr-
wertsteuerpflicht nicht aus. Erforderlich ist
hierbei aber, dass in dem Auftrag an den
deutschen Lieferanten kein Montageanteil
enthalten ist. Wenn der Auftrag des Kunden
an die deutsche Firma auf Lieferung und
Montage lautet und dann ein Unterauftrag
an den Subunternehmer in der Schweiz zur
Montage weitervergeben wird, verbleibt es
bei der Mehrwertsteuerpflicht der deut-
schen Firma in der Schweiz, soweit ihr
Weltumsatz über 100.000 Franken liegt.
Interview: tz
»
Dienstleistung
gilt als
Lieferung
«
Sie müssen ihre Geschäfte
prüfen und neu strukturie-
ren: Durch eine Änderung
des Mehrwertsteuergesetzes
werden zukünftig zahlreiche
deutsche Unternehmen in der
Schweiz steuerpflichtig. Für
viele sind die Auswirkungen
überraschend.
MARION HOHMANN-VIOL
Marion
Hoh-
mann-Viol leitet
die Rechts- und
Steuerabteilung
der Handelskam-
mer Deutschland-
Schweiz in Zürich
und betreut zahl-
reiche deutsche
Unternehmen bei
ihren Geschäften in der Schweiz.
Bild: Kara – Fotolia