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Wirtschaft im Südwesten

12 | 2017

52

PRAXISWISSEN

UMWELT

Umgang mit krebserzeugenden Metallen

Änderungen bei

technischen Regeln

I

m Oktober wurden drei Technische Regeln für Gefahrstoffe

(TRGS) in berichtigter oder überarbeiteter und ergänzter Fas-

sung veröffentlicht. Außerdem ist eine dazugekommen:

• Die Anlage zur TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische

Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen

Exposition“ wurde zum Teil neu gefasst.

• Die TRGS 561 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen

und ihren Verbindungen“ ist neu. Sie umfasst Tätigkeiten mit

den krebserzeugenden Metallen Arsen, Beryllium, Cadmium,

Chrom (VI), Cobalt, Nickel und ihren Verbindungen. Sie gibt viele

wichtige Hinweise dazu, welche Maßnahmen zur Einhaltung der

jeweiligen Arbeitsplatzgrenzwerte erforderlich sind.

• TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“: In Nummer 3 „Liste der

Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte“ wurde für Nickelver-

bindungen, die als carcinogen 1A oder 1B eingestuft sind, ein

Verweis auf die TRGS 910 und die TRGS 561 aufgenommen. Au-

ßerdem wurde die Liste um „Beryllium und seine anorganischen

Verbindungen“ ergänzt.

• TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätig-

keiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“: Hier wurden eini-

ge kleine Ergänzungen und Korrekturen vorgenommen, und in

Anlage 1 Tabelle 1 wurden verschiedene Verbindungen anders

eingestuft oder ergänzt.

Die genannten Technischen Regeln erhalten Interessenten im

Geschäftsbereich Innovation und Umwelt.

Sch

Axel-Rüdiger Schulze, Telefon 0761 3858-264,

axel-ruediger.schulze@freiburg.ihk.de

Entsorgen von Gewerbeabfall

Alle Schritte müssen

dokumentiert werden

D

ie seit August geltende Gewerbeabfallverordnung hat die

Pflichten zur Dokumentation der betrieblichen Abfallentsor-

gung erhöht. Laut der Verordnung sind diverse Abfallfraktionen

möglichst getrennt zu halten oder andernfalls einer geeig-

neten Vorbehandlungsanlage zuzuführen, um danach eine

stoffliche Verwertung zu ermöglichen. Alle Schritte sind zu

dokumentieren und zu belegen; auch die Abweichungen

von Vorgaben sind stets zu begründen. Die Verord-

nung nennt Beispiele zum Umfang der geforderten

Dokumentation. Eine vierseitige Mustervorlage

gibt es bei der IHK. Das Muster ist jedoch nur

als Hilfestellung gedacht, andere Formen sind

ebenfalls möglich. Die Dokumentation ist den

Abfallbehörden nur auf ausdrückliches Ver-

langen vorzulegen.

Ba

Wilfried Baumann, Telefon 076 3858-265,

wilfried.baumann@freiburg.ihk.de

IMPRESSUM

„WIRTSCHAFT IM SÜDWESTEN“

Zeitschrift und amtliches Verkündungsorgan

der Industrie- und Handelskammern im

Regierungsbezirk Freiburg - ISSN 0936-5885

Redaktion:

Pressestelle der Industrie- und Handelskammern

im Regierungsbezirk Freiburg i. Br. e.V.:

Ulrich Plankenhorn (Leitung, v. i. S. d. P.)

Kathrin Ermert

Dr. Susanne Maerz

Sekretariat: Hannelore Gißler

Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg

Postfach 860, 79008 Freiburg

Telefon 0761 15105-0, Fax 0761 3858-398

E-Mail:

wis@freiburg.ihk.de www.wirtschaft-im-suedwesten.de

Titelbild:

Jag_cz

Verlag und Anzeigen:

Prüfer Medienmarketing

Endriß & Rosenberger GmbH

Jägerweg 1, 76532 Baden-Baden

Verlags-/Anzeigenleitung: Achim Hartkopf

Anzeigendisposition: Susan Hirth

Telefon 07221 211912, Fax 07221 211915

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Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste

Nr. 35 gültig ab Januar 2017.

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