Wirtschaft im Südwesten
4 | 2016
54
Themen & Trends
Förderung von Unternehmensberatung wird neu ausgerichtet
Gebündeltes Programm
D
ie Förderung richtet sich an neu gegrün-
dete Unternehmen und bereits am Markt
etablierte kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) sowie an Angehörige der Freien Berufe,
welche die KMU-Kriterien erfüllen. Beratun-
gen vor der Gründung können mit diesem Pro-
gramm allerdings nicht bezuschusst werden.
Dafür gibt es in Baden-Württemberg die „Bera-
tungsgutscheine für Gründungsinteressierte“.
Das neue Förderprogramm richtet sich
an Jungunternehmen (bis zwei Jahre nach
Gründung), Bestandsunternehmen (ab dem
dritten Jahr nach Gründung) sowie an Un-
ternehmen in Schwierigkeiten unabhängig
vom Unternehmensalter. Die Beratung für
Jung- und Bestandsunternehmen kann zu all-
gemeinen und speziellen Beratungsschwer-
punkten gefördert werden. Eine Förderung
für eine Unternehmenssicherungsberatung
und eine Folgeberatung können Unterneh-
men in Schwierigkeiten erhalten.
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Bei
Jungunternehmern in Baden-Württemberg
werden maximal 4.000 Euro Beratungskosten
(Bemessungsgrundlage) bei einem Fördersatz
von 50 Prozent gefördert, bei Bestandsunter-
nehmen sind es 3.000 Euro bei 50 Prozent
sowie bei Unternehmen in Schwierigkeiten
3.000 Euro bei einem Fördersatz von 90
Prozent für die Unternehmenssicherungsbe-
ratung und die Folgeberatung.
Welche Anforderungen muss der Berater
erfüllen?
Beraten dürfen selbständige Bera-
ter beziehungsweise Beratungsunternehmen,
die mehr als die Hälfte ihres Umsatzes aus
ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen
ebenfalls über die erforderlichen Fähigkeiten
verfügen und einen Qualitätsnachweis erbrin-
gen, der die Planung, Durchführung, Über-
prüfung und Umsetzung der Arbeits- und
Organisationsabläufe aufzeigt. Zudem muss
eine richtlinienkonforme Durchführung der
Beratung durch das Beratungsunternehmen
oder den Berater gewährleistet werden. Der
Nachweis muss spätestens dann vorliegen,
wenn das BAFA über die Bewilligung des Zu-
schusses entscheidet.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Die
Antragstellung erfolgt online über die An-
tragsplattform des BAFA. Antragsteller und
Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen.
Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den
Antrag vor und informiert den Antragstel-
lenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt
dieses Informationsschreibens darf mit der
Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag
unterschrieben werden. Eine rückwirkende
Förderung ist ausgeschlossen.
Jungunternehmen und Unternehmen in
Schwierigkeiten müssen, bevor sie den Antrag
stellen, ein kostenloses Informationsgespräch
mit einem regionalen Ansprechpartner füh-
ren und erhalten ein Bestätigungsschreiben.
Hier geht es um die Zuwendungsvorausset-
zungen der neuen Beratungsförderung sowie
die Beratung und Begleitung des jeweiligen
Programms als neutraler Partner. Bestandsun-
ternehmen haben dagegen die Option auf ein
solches Gespräch. Die Industrie- und Handels-
kammern Südlicher Oberrhein, Hochrhein-
Bodensee und Schwarzwald-Baar-Heuberg
sind Regionalpartner und Ansprechpartner
für ihre Mitgliedsunternehmen. Zwischen Ge-
spräch und Antragstellung dürfen nicht mehr
als drei Monate liegen. Spätestens sechs Mo-
nate nach Erhalt des Informationsschreibens
muss der Leitstelle der Verwendungsnachweis
ebenfalls online über die Antragsplattform des
BAFA eingereicht werden. Zum Verwendungs-
nachweis gehören:
ein ausgefülltes und vom Antragstellenden
und Berater unterschriebenes Verwen-
dungsnachweisformular
ein vom Antragstellenden ausgefülltes und
unterschriebenes Formular zur De-mini-
mis- und zur EU-KMU-Erklärung
das Bestätigungsschreiben des regionalen
Ansprechpartners über die Führung des In-
formationsgesprächs (nur bei Jungunterneh-
men und Unternehmen in Schwierigkeiten)
ein Beratungsbericht des Beraters
die Rechnung des Beratungsunternehmens
der Kontoauszug des Antragstellers über die
Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils.
Das Formular für den Verwendungsnachweis
sowie das Formular zur „De-minimis“- und
zur „EU-KMU“-Erklärung werden auf der
Plattform zur Verfügung gestellt und müssen
zusammen mit den weiteren oben genannten
Nachweisen hochgeladen werden. Der An-
tragsteller muss im Rahmen des Förderverfah-
rens mindestens die Zahlung seines Eigenan-
teils nachweisen. Die Leitstelle prüft vorab die
vorgelegten Unterlagen und leitet diese dann
entsprechend an das BAFA zur Entscheidung
weiter. Nach abschließender Prüfung erfolgt
die Bewilligung und Auszahlung des Zuschus-
ses durch das BAFA. Als De-minimis-Beihilfe
wird der Zuschuss gewährt.
wis
www.dihk.de/beratungsfoerderungBild: wisawa222 – Fotolia
Das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
bündelt seine bisherigen Förde-
rungen in einem neuen Pro-
gramm, das ausschließlich von
ihm selbst umgesetzt wird – ge-
fördert vom Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie sowie
vom Europäischen Sozialfonds.