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Fies Kunststoff GmbH
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Industriebodentechnik
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TIPPS GEGEN BETRUG
Um sich vor dem sogenannten Geschäftsführerbetrug zu schüt-
zen, gibt das Landeskriminalamt Unternehmen und deren Mit-
arbeitern folgende Tipps.
Informieren Sie bei verdächtigen E-Mails Ihre Geschäftslei-
tung oder einen Vorgesetzten.
Überprüfen Sie verdächtige E-Mails auf Absenderadresse
und korrekte Schreibweise.
In den meisten Fällen fanden Vorabklärungen im Internet
statt. Achten sie darauf, welche Informationen über Ihre
Firmenstrukturen und handelnde Personen auf Internetplatt-
formen zu entnehmen sind.
Gehen Sie in sozialen Netzwerken und Karriereportalen re-
striktiv mit persönlichen Daten um. Dies gilt insbesondere
dann, wenn Sie in leitender Funktion eines Unternehmens
tätig sind oder über Zahlungsberechtigungen verfügen.
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter dahingehend, keine
hausinternen Telefondurchwahlen oder persönlichen E-Mail-
Adressen der Geschäftsführung oder der Zahlungsberech-
tigten preiszugeben.
Führen Sie immer Plausibilitätsprüfungen durch, bevor Sie
sensible Daten an Dritte übermitteln. SeriöseAnrufer können
sich durchAngabe eines tatsächlich existierendenAktenzei-
chens oder einer Rechnungsnummer legitimieren.
Die Täter gehen professionell vor und nutzen auch bei der
Annäherung an Ihre Mitarbeiter die üblichen Umgangsfor-
men zwischen Leitungsebene und Mitarbeitern. Die aufer-
legte Verpflichtung zur Verschwiegenheit in den betrügeri-
schen Mails sollte die firmeninternen Kotrollmechanismen
nicht außer Kraft setzen können.
Führen Sie klareAbwesenheitsregelungen und interne Kon-
trollmechanismen ein. Entwickeln Sie in Ihrem Unternehmen
standardisierteVerfahrensweisen bei atypischen und unge-
wöhnlichen Zahlungsaufforderungen.
Nutzen Sie beim Versand von E-Mails die Möglichkeit der
digitalen Signatur. Hierdurch kann überprüft werden, ob eine
Nachricht tatsächlich vom angegebenen Verfasser stammt.
Zudem kann durch Verschlüsselung die Vertraulichkeit von
Informationen geschützt werden.
Zentrale Ansprechstelle Cybercrime beim
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Telefon: +49 (0)711 5401 2444
cybercrime@polizei.bwl.deWie können sich Unternehmen vor solchen Angrif-
fen schützen?
Wenn die Tipps, die wir zusammengestellt haben (Anm.
d. red: siehe Kasten rechts) beachtet werden, dürften
die Unternehmen auf der sicheren Seite sein.
Was, wenn es bereits zu spät ist. Was sollten
betroffene Unternehmen dann tun?
Wichtig ist vor allem, dass sie möglichst rasch handeln
und Kontakt mit der Polizei aufnehmen. Wenn sich
der Firmensitz in Baden-Württemberg befindet, bie-
tet sich eine Kontaktaufnahme mit unserer Zentralen
Ansprechstelle Cybercrime beim Landeskriminalamt
Baden-Württemberg an. Für Wirtschaftsunternehmen
sowie für öffentliche und nichtöffentliche Stellen auf
Bundes- und Landesebene wurden bei den Polizeien
der Länder die zentralen Ansprechstellen Cybercrime
eingerichtet. Sie nehmen eine Vermittler- und Bera-
terrolle wahr und sind Ansprechstellen für eine Anzei-
genentgegennahme.
Auch Fälle von digitaler Erpressung sind zuletzt
bekannt geworden. Nimmt diese Form der Cyber-
kriminalität zu oder gehen Betroffene nur stärker
an die Öffentlichkeit?
das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstech-
nik berichtet von einem starken Anstieg von ransom-
ware-detektionen im Februar. Auch wir analysieren
aktuell das Phänomen in Baden-Württemberg.
kat
Bild: seeyou | c. steps - Fotolia