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TIPPS GEGEN BETRUG

Um sich vor dem sogenannten Geschäftsführerbetrug zu schüt-

zen, gibt das Landeskriminalamt Unternehmen und deren Mit-

arbeitern folgende Tipps.

Informieren Sie bei verdächtigen E-Mails Ihre Geschäftslei-

tung oder einen Vorgesetzten.

Überprüfen Sie verdächtige E-Mails auf Absenderadresse

und korrekte Schreibweise.

In den meisten Fällen fanden Vorabklärungen im Internet

statt. Achten sie darauf, welche Informationen über Ihre

Firmenstrukturen und handelnde Personen auf Internetplatt-

formen zu entnehmen sind.

Gehen Sie in sozialen Netzwerken und Karriereportalen re-

striktiv mit persönlichen Daten um. Dies gilt insbesondere

dann, wenn Sie in leitender Funktion eines Unternehmens

tätig sind oder über Zahlungsberechtigungen verfügen.

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter dahingehend, keine

hausinternen Telefondurchwahlen oder persönlichen E-Mail-

Adressen der Geschäftsführung oder der Zahlungsberech-

tigten preiszugeben.

Führen Sie immer Plausibilitätsprüfungen durch, bevor Sie

sensible Daten an Dritte übermitteln. SeriöseAnrufer können

sich durchAngabe eines tatsächlich existierendenAktenzei-

chens oder einer Rechnungsnummer legitimieren.

Die Täter gehen professionell vor und nutzen auch bei der

Annäherung an Ihre Mitarbeiter die üblichen Umgangsfor-

men zwischen Leitungsebene und Mitarbeitern. Die aufer-

legte Verpflichtung zur Verschwiegenheit in den betrügeri-

schen Mails sollte die firmeninternen Kotrollmechanismen

nicht außer Kraft setzen können.

Führen Sie klareAbwesenheitsregelungen und interne Kon-

trollmechanismen ein. Entwickeln Sie in Ihrem Unternehmen

standardisierteVerfahrensweisen bei atypischen und unge-

wöhnlichen Zahlungsaufforderungen.

Nutzen Sie beim Versand von E-Mails die Möglichkeit der

digitalen Signatur. Hierdurch kann überprüft werden, ob eine

Nachricht tatsächlich vom angegebenen Verfasser stammt.

Zudem kann durch Verschlüsselung die Vertraulichkeit von

Informationen geschützt werden.

Zentrale Ansprechstelle Cybercrime beim

Landeskriminalamt Baden-Württemberg

Telefon: +49 (0)711 5401 2444

cybercrime@polizei.bwl.de

Wie können sich Unternehmen vor solchen Angrif-

fen schützen?

Wenn die Tipps, die wir zusammengestellt haben (Anm.

d. red: siehe Kasten rechts) beachtet werden, dürften

die Unternehmen auf der sicheren Seite sein.

Was, wenn es bereits zu spät ist. Was sollten

betroffene Unternehmen dann tun?

Wichtig ist vor allem, dass sie möglichst rasch handeln

und Kontakt mit der Polizei aufnehmen. Wenn sich

der Firmensitz in Baden-Württemberg befindet, bie-

tet sich eine Kontaktaufnahme mit unserer Zentralen

Ansprechstelle Cybercrime beim Landeskriminalamt

Baden-Württemberg an. Für Wirtschaftsunternehmen

sowie für öffentliche und nichtöffentliche Stellen auf

Bundes- und Landesebene wurden bei den Polizeien

der Länder die zentralen Ansprechstellen Cybercrime

eingerichtet. Sie nehmen eine Vermittler- und Bera-

terrolle wahr und sind Ansprechstellen für eine Anzei-

genentgegennahme.

Auch Fälle von digitaler Erpressung sind zuletzt

bekannt geworden. Nimmt diese Form der Cyber-

kriminalität zu oder gehen Betroffene nur stärker

an die Öffentlichkeit?

das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstech-

nik berichtet von einem starken Anstieg von ransom-

ware-detektionen im Februar. Auch wir analysieren

aktuell das Phänomen in Baden-Württemberg.

kat

Bild: seeyou | c. steps - Fotolia