Schutz vor Fälschungen und Nachahmungen: Die EU-Staaten haben sich auf ein Gütesiegel für regionale Handwerksprodukte geeinigt. Dieses soll die Echtheit und die Qualität garantieren.
Eine Schwarzwälder Kuckucksuhr made in China? Das soll es künftig nach dem Willen der EU-Kommission nicht mehr geben. Deshalb plant sie ein EU-weites Gütesiegel, das die regionale Herkunft von Traditionsprodukten bestätigt. Für Lebensmittel gibt es so ein Gütesiegel bereits: „Schwarzwälder Schinken“ darf nur so heißen, wenn er im Schwarzwald hergestellt wurde, „Schwäbische Spätzle“ in Schwaben. Wer die Voraussetzungen erfüllt, darf das Gütezeichen „Geschützte geografische Angabe“ oder „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ führen. 81 dieser geschützten Herkunftsangaben für Lebensmittel waren im Mai 2023 deutschlandweit aktiv.
Nun sollen auch Handwerksprodukte aus regionaler Erzeugung entsprechend gesiegelt werden können. Gemeint sind Produkte, die entweder vollständig von Hand oder mithilfe manueller Werkzeuge hergestellt werden. Auch Waren, die auf mechanischem Wege hergestellt werden, sollen als Handwerksprodukt angesehen werden, wenn der manuelle Beitrag Kernbestandteil des Endprodukts ist.
Zusätzlich sieht der Kommissionsentwurf weitere Voraussetzungen vor:
- Das Produkt muss seinen Ursprung in einem bestimmten Ort, einer bestimmten Region oder einem bestimmten Land haben,
- die Qualität, das Ansehen oder andere Eigenschaften müssen wesentlich auf seinen geografischen Ursprung zurückzuführen sein,
- es muss mindestens ein Produktionsschritt in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.
Auf Antrag gibt‘s einen Eintrag
Der Weg zum Gütesiegel soll einfach sein: Hersteller können beim Deutschen Patent- und Markenamt per Formular beantragen, ihre Handwerkserzeugnisse samt Herkunftsangabe eintragen zu lassen. Ist ihr Produkt schutzfähig, stellt die Behörde dafür einen Antrag beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Bei weiterer positiver Entscheidung trägt das EUIPO den Namen, die Produktart und die Herkunft des zu schützenden Produktes im Unionsregister ein.
Die neue EU-Verordnung ist noch nicht in Kraft getreten, die Zustimmung des EU-Parlaments steht noch aus. Sie wird noch vor dem Sommer erwartet. Ob die „Schwarzwälder Kuckucksuhr“ dann eine geschützte Angabe sein wird? Man wird sehen.
Text: Holger Weimann, Advant Beiten
Bild: Adobe Stock -3dillustrations
Mehr zum Schutz von geografischen Angaben und Namen traditioneller Spezialitäten beim Deutschen Patent- und Markenamt unter
www.dpma.de/marken/geografische_herkunftsangaben