Vom Anorak über die Bratpfanne bis zum Kältemittel: Unternehmen, in deren Produkten sogenannte per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) enthalten sind, müssen sich auf weitgehende Verbote einstellen. Die EU plant ein generelles Verbot von mindestens 10.000 PFAS-Substanzen, die in vielen industriellen Prozessen verwendet werden. Etliche dieser PFAS sind aus Umweltsicht kritisch zu beurteilen, da sie in der Natur nicht abbaubar sind und sich immer weiter ausbreiten. Von dem geplanten Verbot der Nutzung und des Inverkehrbringens wären jedoch insgesamt rund 10.000 fluorhaltige Stoffe betroffen, weshalb große wirtschaftliche Auswirkungen erwartet werden.
Hierzu läuft eine Konsultation auf EU-Ebene, an der sich alle Betroffenen bis zum 25. September beteiligen können (siehe auch WiS 6/2023). Die Industrie- und Handelskammern empfehlen Unternehmen, sich dort zu engagieren, denn die Bereitstellung von Daten ist entscheidend für die Unterstützung vorgeschlagener oder zusätzlicher Ausnahmen. Wo der EU keine Daten vorliegen, wird es keine Bewertung zu Ausnahmeregelungen geben können. Besonders wichtig sind deshalb konkrete Angaben der Betriebe inklusive Nachweisen und eine ausführliche Begründung, warum Ausnahmen für den jeweiligen Anwendungsbereich benötigt werden.
Gesonderte Initiative für Automobiler
Das landesweite Automotive-Projekt „AuToS SW-BW“, das federführend bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg angesiedelt ist, ermittelt die Betroffenheit einer möglichen Beschränkung für die Automotiveindustrie: Hierzu fand Ende August eine Informationsveranstaltung in der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg statt.
Aktuell läuft dort eine Konsultation betroffener Betriebe. Interessierte Unternehmen, die ihr Fachwissen einbringen möchten, können sich an Projektleiter Martin Schmidt martin.schmidt@vs.ihk.de 07721 922 207 wenden. Der Input der Firmen fließt in die Maßnahmen der Interessenvertretung durch die IHK ein.
Text: bk, uh
Bild: Adobe Stock/New Africa
- Eine Übersicht über die Auswirkungen des Verbots sowie eine Liste der Sektoren, für die Ausnahmen erwogen werden, unter www.ihk.de/freiburg – 5713272
- Mehr zur Konsultation und Direktlink dorthin unter www.ihk.de/sbh – 5718286
- PFAS-Leitfaden der DIHK „Handlungsempfehlungen für Unternehmen“ als PDF über www.dihk.de/resource/blob/94786/2e47e3cbcc1929c8fa4e288d5229e4ee/dihk-hinweise-zur-pfas-konsultation-data.pdf