Unternehmen, die in irgendeiner Form bleihaltige Erzeugnisse verarbeiten, zum Beispiel Bauteile aus Messing, sollten sich an der bis zum 2. Mai laufenden Konsultation der EU-Kommission beteiligen. Dass Blei in der „Kandidatenliste“ gemäß der REACH-Verordnung steht, hat seit 2018 bereits zu einem großen Aufwand in Form von Informationspflichten längs der Lieferkette und seit Anfang 2021 zu Meldepflichten in die SCIP-Datenbank geführt. Nun droht den Inverkehrbringern und Anwendern von bleihaltigen Bauteilen eine noch viel größere Hürde: Die europäische Chemikalienagentur ECHA schlägt vor, Blei in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufzunehmen.
Dies würde bedeuten, dass für die Verwendung von Blei eine Zulassung am Beginn jeder (!) Lieferkette beantragt werden müsste, die erst nach aufwändigem Verfahren unter Begründung der Notwendigkeit gewährt würde. Entscheidend für die Zulassung wäre dabei unter anderem, inwieweit Alternativen bestehen, etwa „bleifreies Messing“ oder der Ersatz von Blei-Starterbatterien durch andere Batteriesysteme. Aufgrund der zahlreichen Anwendungsgebiete von Blei und den großen Materialmengen würde dies sehr viele Unternehmen direkt betreffen.
Seit Februar führt die ECHA eine Konsultation bis zum 2. Mai durch, an der sich betroffene Unternehmen beteiligen sollten. Gefragt sind insbesondere Erfahrungsberichte über Versuche mit bleifreien Alternativen sowohl positiver als auch negativer Art. Wichtig: Technische oder ökonomische Einwände können nicht unter „consultation“, sondern nur unter „call for information“ vorgetragen werden.
Text: Ba
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