Die EU führt einen „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) ein, der neue Pflichten für Unternehmen nach sich zieht. Er gilt für Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff und unter bestimmten Bedingungen auch für indirekte Emissionen. Für Importe dieser Waren muss zukünftig die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten CO2-Preis und dem höheren Preis der CO2-Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem ausgeglichen werden.
Generell fallen alle Importe aus Drittländern der betreffenden Sektoren unter die CBAM-Regelung. Ausgenommen sind Drittstaaten, die sich am europäischen Emissionshandel (ETS) beteiligen oder ein ähnliches Emissionshandelssystem haben. Aktuell sind das Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sowie die Territorien Büsingen, Helgoland, Livigno, Ceuta und Melilla, so die DIHK. Die neue Verordnung wurde Mitte Mai veröffentlicht und tritt stufenweise in Kraft.
Text: ste
Bild: Adobe Stock – VectorMine
Das Amtsblatt mit der Vorschrift unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2023:130:FULL