Die Schweiz wird den Zuzug von EU-Ausländern nicht begrenzen. Das ist das Ergebnis der Volksabstimmung vom 27. September. Dabei sprachen sich 62 Prozent der Schweizer gegen die Begrenzungsinitiative „Für eine maßvolle Zuwanderung“ der Schweizerischen Volkspartei (SVP) aus. Deren Ziel war es, das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU, das seit 2002 gilt, aufzuheben oder notfalls zu kündigen. „Die Auswirkungen für unsere Region wären kaum absehbar gewesen“, sagt Claudius Marx, Hauptgeschäftsführer der IHK Hochrhein-Bodensee. Das FZA ist einer von sieben Verträgen, die zusammen Bilaterale I genannt werden und miteinander verknüpft sind. Wäre ein Vertrag gekündigt worden, wären alle sieben Verträge außer Kraft gesetzt worden (sogenannte Guillotine-Klausel). Die Verträge umfassen auch den Abbau technischer Handelshemmnisse, das öffentliche Beschaffungswesen, die Forschung, den Luft- und Landverkehr sowie die Landwirtschaft. „Der ganze Status quo der Beziehungen der Schweiz zur EU stand auf dem Spiel“, so Marx. Wäre die Begrenzungsinitiative angenommen worden, hätten die Beziehungen der Schweiz zur EU von Grund auf neu geordnet werden müssen. „Die Wirtschaft in unserer Region hätte vor einer enormen Rechts-, Planungs- und Investitionsunsicherheit gestanden“, sagt Marx. Das Ergebnis der Volksabstimmung habe daher in der Region für Erleichterung gesorgt.
Text: mae
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