Die IHK nimmt eigenverantwortlich eine Reihe von öffentlich-rechtlichen Aufgaben auf unterschiedlichen Feldern der Wirtschaft wahr und entlastet damit den Staat. In der dritten Folge unserer Serie widmen wir uns den hoheitlichen Aufgaben in der Bauleitplanung und haben dazu mit Lena Häsler gesprochen, der Handelsreferentin der IHK.

Frau Häsler: Nach Paragraf vier des deutschen Baugesetzbuches gehört unter anderem die „Anhörung als Träger öffentlicher Belange in der kommunalen Bauleitplanung“ zu den hoheitlichen Aufgaben der IHK. Was genau bedeutet das?
Lena Häsler: Im Rahmen der kommunalen Planungshoheit regeln die Gemeinden in Deutschland die städtebauliche Entwicklung ihres Gemeindegebiets in eigener Verantwortung. Das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung ist dabei die sogenannte Bauleitplanung, die in Anlehnung an die Landes- und Regionalplanung erfolgt. Bei der Entwicklung von Gewerbe- oder Wohngebieten oder auch Veränderungen in Innenstädten und Zentren zum Beispiel müssen die vorrangigen Ziele erreicht werden, die Lebens- und Standortqualität zu sichern und, wenn möglich, zu verbessern. Dafür müssen öffentliche, private, wirtschaftliche und Umweltinteressen berücksichtigt und abgewogen werden. Deshalb werden neben der Öffentlichkeit in Form von allen interessierten Personen sogenannte Träger öffentlicher Belange beteiligt, also Vereine, Verbände und organisierte Interessensgruppen, wie sie die IHK eine ist.
Warum ist es für die Wirtschaft wichtig, dass die IHK bei der kommunalen Bauleitplanung gehört wird?
Wir als IHK vertreten die Gesamtinteressen der regionalen Wirtschaft, indem wir in der vorbereitenden Planungsphase Stellungnahmen im Sinne der gewerblichen Wirtschaft abgeben, um Fehlplanungen und Standortnachteile für Unternehmen zu vermeiden. Dabei achten wir besonders auf die Sicherung der Belange der Wirtschaft wie die Entwicklung einer wirtschaftsfreundlichen Infrastruktur, die Vorhaltung ausreichend großer Gewerbeflächen, die Sicherung von Einkaufs- und Tourismusstandorten mit beispielsweise der Fortschreibung von Einzelhandelskonzepten oder der Gestaltung von Ortsmitten. Wir geben außerdem Stellungnahmen zu Umweltthemen ab. Also zum Beispiel zum Ausbau von Windkraftanlagen, der Errichtung von Solarparks oder zum Abbau von oberflächennahen Rohstoffen.
Kommen Unternehmen auch direkt in Kontakt mit der kommunalen Bauleitplanung?
Ja, die Bauleitplanung ist zum einen wichtig, wenn Unternehmen eine Baugenehmigung brauchen. Zum anderen betrifft es sie auch, wenn zum Beispiel eine Nutzungsänderung der Gewerberäume erfolgen soll, der Betrieb erweitert wird, neue Gewerberäume gesucht werden, ein Nachmieter aus einer anderen Branche mieten möchte, oder wenn Probleme aufgrund der Lärmemission entstehen. Kurz gesagt: Unternehmer müssen sich bei vielen betrieblichen Entscheidungen vertieft mit der Bauleitplanung auseinandersetzen. Für den Fall, dass im Rahmen der Bauleitplanung unterschiedliche Interessenslagen zwischen kommunalen Belangen und gewerblichen Erfordernissen auftreten, versuchen wir als IHK im konstruktiven Dialog einen Interessensausgleich herzustellen. Die Erfahrungswerte der IHK können hierbei genutzt werden, um die Lösungsfindung zu unterstützen.
Wie viele Stellungnahmen geben Sie im Schnitt jährlich ab?
Die IHK wird innerhalb der Region Hochrhein-Bodensee zwischen 80 und 130 Mal zu Gewerbe- und Wohnflächen, Einzelhandels-, Vergnügungsstätten- und Tourismuskonzepten gehört. Hinzu kommen etwa 25 Stellungnahmen zu Umweltthemen und circa 30 zu Verkehrsprojekten pro Jahr.
Interview: doe
Bild: Achim Mende
Bild: Die Luftaufnahme von Engen zeigt, wie vielfältig Flächen genutzt werden – als Wohn- oder Industriegebiet, für Infrastruktur oder Landwirtschaft.
Einen Überblick über alle hoheitlichen Aufgaben der IHK gibt es unter www.konstanz.ihk.de/hoheitliche-aufgaben