Die IHK unterstützt auch während der Einschränkungen durch das Coronavirus die Mitgliedsbetriebe bei ihrem Auslandsgeschäft – unter anderem durch die Erstellung von Ursprungszeugnissen. Dabei lässt sich beobachten, dass elektronische Exportdokumente an Popularität gewinnen. Viele Betriebe haben die Situation zum Anlass genommen, auf die komfortable elektronische Beantragung von Ursprungszeugnissen umzustellen. Ende März haben 17 Prozent der Unternehmen ihre Dokumente elektronisch eingereicht, was einem Anteil von mehr als 40 Prozent der gesamten ausgestellten Ursprungszeugnisse entsprach. Auch das sogenannte Carnet-ATA, das zur vorübergehenden Ausfuhr von Waren verwendet wird, kann online beantragt werden. Die IHK Südlicher Oberrhein ist die erste IHK bundesweit, die ihren Kunden die elektronische Antragstellung über ein Webportal ermöglicht. Nach kurzer Registrierung werden alle für das Carnet benötigten Angaben dort eingegeben und von der IHK geprüft. Der Ausdruck erfolgt ebenfalls bei der Kammer, Kunden können das vollständige Carnet zur Unterschrift fertig bei der IHK abholen.
„Durch den Impuls der IHK haben wir im Oktober 2019 die Mitarbeiter im Versand über die Einführung des eUZ als Webanwendung informiert“, berichtet Christos Valkaniotis, Exportkontroll- und Zollbeauftragter der Meiko Maschinenbau GmbH & Co. KG in Offenburg. Die anfängliche Skepsis habe nicht lange gedauert, da sich die Anwendung als sehr übersichtlich und benutzerfreundlich erwies. „Durch die kurze Reaktionszeit bei der Bearbeitung und Rückmeldung der IHK sparen wir sehr viel Ressourcen, ohne Qualitätsverluste zu haben“, sagt Valkaniotis. Sein Fazit: „Absolut eine tolle Lösung.“
Auch Anna Hammer von der AUMA Riester GmbH & Co. KG in Müllheim lobt die elektronische Variante: „Im Vergleich zur alten Anwendung finden wir das Design der neuen Webanwendung moderner, benutzerfreundlicher und einfacher“, sagt die Exportexpertin. Weil zudem die PIN-Eingabe nur noch zum Ausdruck der Dokumente benötigt werde, empfinden Anna Hammer und ihre Kollegen die Bearbeitungsdauer als kürzer. Seit Anfang 2020 arbeitet Auma Riester nun mit der Nutzerkennung, die noch komfortabler ist. Denn dabei entfallen sämtliche Kosten und der Zeitaufwand für die Beantragung von neuen oder abgelaufenen Signaturkarten beziehungsweise Kartenlesegeräten. Bei der Nutzerkennung entfällt die PIN-Eingabe komplett. „In der aktuellen Situation haben wir sogar aus dem Homeoffice Ursprungszeugnisse erstellt“, berichtet Anna Hammer. „Durchschnittlich haben wir täglich zehn Ursprungszeugnisse teilweise mit Anhängen und sind sehr zufrieden.“
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Sie möchten mehr erfahren? Hier sind zwei Tipps für Webinare zum Thema:
27. Mai (10-10.45 Uhr):
Das elektronische Ursprungszeugnis
In einer Online-Präsentation wird das Online-Portal vorgestellt. Teilnehmer erfahren, wie die Dokumente eingereicht werden und welche Voraussetzungen notwendig sind, um am Verfahren teilzunehmen.
29. Mai 2020 (10-11 Uhr):
Carnet ATA – Grundlagen und elektronische Antragstellung
Das Webinar erläutert die grundsätzlichen Einsatzmöglichkeiten eines Carnets, den Verfahrensablauf sowie Voraussetzungen und Vorgehen bei der elektronischen Antragstellung
Information zur Teilnahme
Mail: christine.richmann@freiburg.ihk.de