
In Frankreich schreibt das Klima- und Resi-lienzgesetz vor, dass alle Städte mit mehr als 150.000 Einwohnern eine Umweltzone, eine „Zone à faibles émissions mobilités“, kurz: ZFE-m, einrichten müssen. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung für Großstädte, in denen die Grenzwerte für die Luftverschmutzung überschritten werden. Nachdem in den Metropolen Lyon, Grenoble, Grand Paris und der Stadt Paris bereits vier Umweltzonen (ZFE-m) eingerichtet wurden, ist Straßburg zum 1. Januar 2022 nachgezogen. Auch der Großraum Mulhouse wird bis zum 1. Januar 2025 eine Umweltzone einrichten müssen.
Konkret bedeutet diese Neuerung für den Verkehr rund um Straßburg: Autofahrer werden durch Schilder an der Einfahrt in die ZFE-m informiert. Die neuen Zonen sind gekennzeichnet durch ein weißes Schild mit dem Wort „Zone“ und dem typischen roten „Durchfahrt verboten“-Ring sowie erläuternden Zusätzen.
Das Jahr 2022 ist der gezielten Kommunikation, der Unterstützung der Haushalte und der Organisation der Umstellung gewidmet. In dieser Zeit wird es Kontrollen, aber keine Sanktionen geben. Verstöße gegen die Regeln werden ab dem 1. Januar 2023 bestraft.
Die Umweltzone bedeutet aktuell, dass dort Fahrzeuge, die nur eine Crit‘Air-5- oder gar keine Plakette haben, nicht mehr fahren dürfen, von Ausnahmefällen abgesehen. Ab 2024 müssen Fahrzeuge mit einer Crit‘Air-4-Plakette draußen bleiben, Fahrzeuge mit Crit‘Air-3-Plakette trifft es ab 2025. Zudem ist geplant, Fahrzeugen mit Crit‘Air 2 ab 2028 die Durchfahrt zu verbieten. Betroffen von den neuen Regelungen sind 33 Gemeinden rund um Straßburg sowie die Umgehungsstraße.
Text: pm
Bild: Jérôme Dorkel, Strasbourg Eurométropole
Informationen zur Umweltplakette und Bestellmöglichkeiten unter www.vignette-vehicule.org