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Ausgabe 04/2022
Regio Report IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
CE-Richtlinie

Korrekte ­Kennzeichnung von Produkten

Die CE-Kennzeichnung von Produkten spielt im Unternehmensalltag eine immer größere Rolle. Zum einen werden immer mehr Produkte in die CE-Kennzeichnungspflicht einbezogen, zum anderen ist zu beobachten, dass sowohl die Marktaufsichtsbehörden als auch die Abnehmer der jeweiligen Produkte verstärkt die Vorlage der für die CE-Kennzeichnung erforderlichen Dokumentation anfordern. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen bestehen jedoch nach wie vor große Unsicherheiten beim Thema CE.

Wer muss eine CE-Kennzeichnung anbringen?
Verantwortlich für das Durchführen des Konformitätsbewertungsverfahrens mit allen dazu gehörenden Pflichten (von der Erstellung einer Risikobeurteilung über die Bereitstellung einer Betriebsanleitung bis zur CE-Kennzeichnung) ist der Hersteller. Befindet sich dieser nicht in Europa, übernimmt dies ein Bevollmächtigter des Herstellers oder der Importeur. Was vielen Importeuren und Händlern dabei gar nicht bewusst ist: wer nach außen hin als Hersteller auftreten möchte, indem er sein Label auf das Produkt bringt, den treffen auch die vollen Dokumentationspflichten des Herstellers.

Wann muss eine / darf keine CE-Kennzeichnung ­angebracht werden?
Die CE-Kennzeichnung muss grundsätzlich vor dem ersten Inverkehrbringen eines Produktes angebracht werden. Dies gilt für alle Produkte, die in den Anwendungsbereich einer der CE-Richtlinien fallen. Bei Produkten, die nicht unter eine CE-Richtlinie fallen, darf das CE-Zeichen nicht angebracht werden. Sowohl die pflichtwidrig unterbliebene als auch die ungerechtfertigte Anbringung des CE-Zeichens sind dabei mindestens mit einem Bußgeld belegt.

Wohin muss die CE-Kennzeichnung?
Das CE-Logo wird in der Regel auf dem Produkt selbst angebracht, alternativ auf einem daran befestigten Schild. Wenn dies nicht möglich ist, beispielsweise bei Kleinteilen, kann sich das CE-Logo auch auf der Verpackung oder den begleitenden Dokumenten befinden.

Text: Ja
Bild: blende11.photo – stock.adobe.com

IHK-CE-Sprechtage und Seminare

Bei den CE-Sprechtagen erhalten Unternehmer in halbstündigen Einzelberatungen Erstinformationen und grundlegende Kenntnisse zu wichtigen Arbeitsschritten, Begriffen, Hilfsmitteln und Anlaufstellen rund um das CE-Kennzeichen. Als Fachberater stehen die niedergelassenen Anwälte und Berater ehrenamtlich zur Verfügung.

  •  12. Mai, 13.45 bis 17.30 Uhr, IHK
  •  7. Juli, 13.45 bis 17.30 Uhr, IHK
  •  15. September, 13.45 bis 17.30 Uhr, IHK
  •  10. November, 13.45 bis 17.30 Uhr, IHK

Weitere CE-Veranstaltungen und­ Tagesseminare

  • Informationsveranstaltung: Grundlagen der CE-Kennzeichnung
    12. Mai, 17 bis 19.30 Uhr, IHK
  • Tagesseminar: CE-Kennzeichnung
    4. Juli, 9 bis 17 Uhr, IHK
  • Tagesseminar: Risikobeurteilung
    11. Juli, 9 bis 17 Uhr, IHK

Daniela Jardot, Fachbereich Innovation | Technologie
Telefon: 07721 922-121
Mail: jardot@vs.ihk.de

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