Theoretisch leben wir in einem gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum. Theoretisch können alle Unternehmen an europäischen Ausschreibungen teilnehmen. Theoretisch…
Täglich werden rund 25.000 Ausschreibungen in Deutschland veröffentlicht. Je nach Art der Leistung oder der Ware müssen bestimmte Ausschreibungen auf europäischer Ebene erfolgen, um damit den europäischen Unternehmen die Möglichkeit zur Einreichung eines Angebots zu geben, als ob die Ausschreibung in ihrem eigenen Land stattfände. So müssen beispielsweise öffentliche Bauvorhaben mit einem Wert von mehr als 5.540.000 Euro (dieser Wert gilt seit dem 1. Januar 2018) europäisch ausgeschrieben werden. Dasselbe gilt für Dienstleistungen, deren Wert 144.000 Euro (bzw. 221.000 Euro) beträgt.
Doch die Freizügigkeit, seine Leistungen auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anbieten zu können, bleibt ziemlich theoretisch. Zahlreiche Hindernisse warten auf die europäischen Unternehmer, angefangen bei der Sprachbarriere bis hin zur Unkenntnis der Vorschriften in anderen Ländern. Ein badischer Bauunternehmer sagt: „Wir haben Baustellen in Kanada, den Vereinigten Staaten und den Arabischen Emiraten. Aber unser Unternehmen, das nur sechs Kilometer von der deutsch-französischen Grenze entfernt liegt, hat nicht eine einzige Baustelle in Frankreich – es ist zu kompliziert, alle unsere Prozeduren auf die französischen Vorschriften anzupassen, und häufig kennen wir diese noch nicht einmal…“.
Dennoch sollte man sich nicht entmutigen lassen. Europa, das ist auch die Freizügigkeit zu unternehmen, und daher sollte man sich einfach trauen. Aber Vorsicht – der Markt der Ausschreibungen ist ein echter Dschungel. Zahlreiche Berater bieten ihre Unterstützung bei der Teilnahme an europäischen Ausschreibungen an, doch wie in so vielen Bereichen gibt es auch hier gute und weniger gute Berater. Die Industrie- und Handelskammern sollten die erste Anlaufstelle sein, denn hier können die Experten die richtigen Tipps geben – und mit diesen richtigen Tipps ist es oft auch möglich, ohne externe Hilfe an einer solchen Ausschreibung teilzunehmen.
Kai Littmann
Der Autor ist deutsch-französischer Journalist. Er hat eine tägliche Radio-Chronik auf Radio France Bleu Alsace, schreibt für Eurojournalist.eu sowie Mediapart.fr und wirkt regelmäßig bei Fernsehsendungen auf France 3 sowie anderen Sendern mit und hat mehrere Bücher wie „Der Eurodistrikt. Ganz einfach“ geschrieben.
Wenn auch die Freiheit des Unternehmertums zu den Grundrechten in Europa zählt, so muss man doch feststellen, dass fast alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ihre Tricks gefunden haben, um ihre nationalen Märkte abzuschotten. In Deutschland ist es das Meistersystem in den handwerklichen Berufen (für ausländische Unternehmen ist es schwierig, die Kompetenzen ihrer Teams nachzuweisen, wenn Deutschland die Diplome und Qualifikationen im ausländischen Unternehmen nicht anerkennt) – in Frankreich ist es die „garantie décennale“ (die zehnjährige und obligatorische Versicherung für Bauwerke, die für ausländische Unternehmen so teuer ist, dass sie kaum noch wettbewerbsfähig sind). Es gibt immer Hindernisse, die man aus dem Weg räumen muss, um eine Ausschreibung im Ausland zu gewinnen.
Sollte man dann nicht lieber auf solche Möglichkeiten verzichten, wenn man das Gefühl hat, dass die eigenen Chancen geringer sind als diejenigen der Wettbewerber in dem Land, in dem die Ausschreibung stattfindet? Nein, ganz und gar nicht! Wenn’s kompliziert wird, wenden Sie sich an die Experten der IHK, die sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch in den meisten Fällen die Ausschreibungsprozeduren kennen. Nach den Daten der Europäischen Kommission wurden 2017 insgesamt 23 Prozent der Ausschreibungen an Unternehmen vergeben, die in anderen Ländern als dem Land der Ausschreibung ansässig sind. Wenn man überlegt, dass dieser Prozentsatz zu Beginn des Jahrhunderts lediglich 1,6 Prozents betrug, erkennt man eine Entwicklung hin zu einem echten gemeinsamen Markt in Europa.
Am Ende des Tages bleibt das Hauptkriterium der Preis der angebotenen Waren oder Dienstleistungen. Für 55 Prozent der Einkäufer ist der Preis der Parameter, der über die Vergabe eines Auftrags entscheidet. Um also ein Angebot einzureichen, ist es unbedingt erforderlich, die Märkte zu kennen, auf denen sich das Unternehmen engagieren will. Eine Studie der Europäischen Kommission erläutert, dass die Regeln für europäische Ausschreibungen immer noch zu kompliziert und prohibitiv sind. Daher fordert die Europäische Kommission die Mitgliedsstaaten auf, die Regeln für die Auftragsvergabe präziser zu formulieren, die Prozeduren effizienter zu gestalten und sich mit anderen europäischen Ländern auszutauschen, um „Best practice“ in diesem Bereich zu identifizieren. Der Weg ist noch weit, bis europäische Unternehmen auf allen europäischen Märkten so agieren können wie in ihrem Heimatland. Doch mit ein wenig professioneller Unterstützung von außen ist es auf jeden Fall möglich, Aufträge auch im Ausland zu gewinnen, wenn man dort wettbewerbsfähig und gut beraten ist. Erster Schritt: Erkundigen Sie sich bei der IHK.
Kai Littmann
Die WiS arbeitet mit der elsässischen IHK-Zeitschrift „Point éco Alsace“ und dem Magazin „Wirtschaft in der TechnologieRegion“ der IHK Karlsruhe zusammen und veröffentlicht in loser Reihenfolge gemeinsame Beiträge wie diesen.
IHK-Ansprechpartner für Europäische Ausschreibungen ist:
Stefanie Blum
Tel. 07821 2703 690
stefanie.blum@freiburg.ihk.de