Die IHK nimmt eigenverantwortlich eine Reihe von öffentlich-rechtlichen Aufgaben auf unterschiedlichen Feldern der Wirtschaft wahr und entlastet damit den Staat. In dieser Serie stellen wir die Aufgaben vor. Die aktuelle Folge widmet sich der Gaststättenunterrichtung für Gastwirte. Daniela Küster aus dem Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung bei der IHK plant und setzt diese Veranstaltungen um. Hier beantwortet sie die wichtigsten Fragen.
Frau Küster, zu den hoheitlichen Aufgaben der IHK zählt, Gastwirte zu unterrichten. Worum geht es dabei?
Daniela Küster: Der Gewerbetreibende, der eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen will, kommt täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Er muss wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind, wie die notwendigen Hygieneregeln lauten. Eine falsche Behandlung von Lebensmitteln, das Nichtbeachten der Hygienevorschriften beeinträchtigt die Qualität der Speisen und Getränke und wird die Gäste nicht für den Betrieb gewinnen können. Die Unterrichtung im Gaststättengewerbe soll sicherstellen, dass der Teilnehmer mit den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften im Lebensmittelrecht als vertraut gelten kann.
Werden die Vorschriften nicht beachtet, können Bußgelder fällig werden. Auch der Entzug der Erlaubnis ist möglich. Wer die lebensmittelrechtlichen Vorschriften befolgt, muss bei Kontrollen durch Überwachungsämter keine Beanstandungen und Bußgelder befürchten.
Welche Voraussetzungen muss der Gastwirt erfüllen, um eine Gaststättenerlaubnis erhalten zu können?
Nach Paragraph vier Absatz eins, Ziffer vier des Gaststättengesetzes wird die Gaststättenerlaubnis nur dann erteilt, wenn der Antragsteller anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweist, dass er tatsächlich über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann. Hierunter sind die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zu verstehen, die den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, Täuschung und Irreführung bezwecken. Eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen kommen noch hinzu.
Wer muss den Nachweis erbringen?
Grundsätzlich muss derjenige, der die Gaststätte betreiben will, den Unterrichtungsnachweis erbringen. Wird die Gaststätte mittels eines Stellvertreters geführt, muss eine Stellvertretererlaubnis beantragt werden. Der Stellvertreter muss den Nachweis der Unterrichtung im Gaststättengewerbe vorlegen können beziehungsweise an der Unterrichtung teilnehmen. Bei Ausscheiden oder Wechsel des Stellvertreters muss entweder der Nachfolger oder der Gewerbetreibende den Unterrichtungsnachweis vorlegen.
Es muss außerdem eine fachliche Eignung nachgewiesen werden. Die fachliche Eignung kann über einen entsprechenden Berufsabschluss oder aber, wenn dieser nicht vorliegt über die Unterrichtung nachgewiesen werden.
Wie viele Unterrichtungen bietet die IHK jährlich an?
Wir bieten im Jahr sechs bis acht Gaststättenunterrichtungen in den Räumlichkeiten der IHKs in Konstanz und Schopfheim an. Die Unterrichtung dauert circa drei Stunden und wird von externen Dozenten, die auch in anderen IHKs unterrichten, durchgeführt.
Interview: jb
Bild: Adobe Stock, Baranq
Bild: Wer eine Gaststätte betreibt, muss nachweisen, dass er sich im Lebensmittelrecht auskennt.
Zur Terminübersicht der Gaststättenunterrichtung www.ihk.de/konstanz – 3344646
Ansprechpartnerin:
Anita Wissmann
Telefon: 07622 3907-230
Mail: anita.wissmann@konstanz.ihk.de