Fehler von Managern führen immer häufiger zu Schadensersatzforderungen. Die Coronagesetzgebung wird diese Entwicklung noch beschleunigen, denn das Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (CorInsAG) bringt nicht nur Haftungserleichterungen, sondern auch neue Risiken. Dabei sind viele Haftungsfälle durch Vorsorgemaßnahmen vermeidbar. Wie, das erklärt Rechtsanwalt Rolf Stagat von GDK Rechtsanwälte Gäng, Kramer, Döring, Stagat PartGmbH.
Im Fokus stehen unter anderem:
- gesetzliche Konzeption der Geschäftsführer-Haftung
- Haftung von GmbH-Geschäftsführern
- Beispiele aus dem GmbH-Alltag
- Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung des Haftungsrisikos
- Erhöhtes Haftungsrisiko aufgrund insolvenzrechtlicher Bestimmungen
- Haftung des Geschäftsführers wegen Masseschmälerung
- Haftung wegen Insolvenzverschleppung
- Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das CorInsAG
- Folgen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer von Lieferanten
Das Seminar wird am 26. April am IHK-Standort Schopfheim und am 28. April am IHK-Standort Konstanz veranstaltet. Beginn ist jeweils um 16 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro.
Text: Mu
Bild: artefacti – Adobe Stock
Information und Anmeldung unter www.konstanz.ihk.de – 143138575