
Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, trat im Mai 2018 in Kraft. Sie betrifft seither alle Unternehmen. Erhöhte Anforderungen bestehen insbesondere im Bereich der Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten und der Sicherheit der Datenverarbeitung. Nun liegen Erfahrungen vor, wie Unternehmen in der Praxis den deutlich erhöhten Anforderungen der Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten und der Sicherheit der Datenverarbeitung nachkommen. Zudem können aus den bisher erfolgten Datenschutzprüfungen, Bußgeldverfahren und Gerichtsurteilen wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, wie die Datenschutzbehörden die Maßnahmen von Unternehmen bewerten. Davon berichtet der Referent und Rechtsanwalt Benedikt Lorenzet von Rechtsanwälte Bender Harrer Krevet aus Lörrach bei der Veranstaltung „Datenschutz im Unternehmen“ der IHK. Anhand von Fällen aus der Praxis zeigt er, worauf es bei der Umsetzung der DSGVO ankommt und wie Abmahnungen oder Bußgelder vermieden werden können. Im Mittelpunkt stehen Hinweise zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in der betrieblichen Praxis. Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „Wirtschaftsrecht für Unternehmer“. Sie findet am Dienstag, 15 Juni, in der IHK in Konstanz und am Donnerstag, 17. Juni, in der IHK in Schopfheim jeweils von 16 bis 19 Uhr statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro. Abhängig von der Coronasituation finden die Seminare in Präsenz oder virtuell – dann zum Konstanzer Termin – statt. Bitte bei der Anmeldung die Präferenz angeben.
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Weitere Informationen: www.konstanz.ihk.de Stichwort Wirtschaftsrecht