Unternehmen und ihre Mitarbeiter profitieren seit September von einem höheren EU-Zuschuss auf bestimmte Weiterbildungsangebote. Was dahinter steckt und wer die Förderung erhalten kann.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Als zentrales arbeitsmarktpolitisches Förderinstrument der Europäischen Union zielt er darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern sowie Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Europa zu stärken. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg kann regelmäßig aus diesem Fonds Mittel für Bildungsinitiativen vergeben. Eines davon ist das Förderprogramm „Fachkurse“. Es unterstützt eine Vielzahl von Lehrgängen und Seminaren der beruflichen Weiterbildung und schafft damit Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung. Insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Qualifikationsanforderungen in der Arbeitswelt und der akuten Situation des Fachkräftemangels setzt das Förderprogramm Zeichen.
Weiterbildungsteilnehmer können dadurch seit dem 1. September 30 Prozent Lehrgangskosten sparen. Wer 55 Jahre und älter ist, erhält sogar 70 Prozent Nachlass. Das gleiche gilt für Teilnehmer ohne Berufsabschluss. Von der Förderung profitieren sowohl Unternehmen als auch Privatzahler. Vor allem Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen sind angesprochen.
Auch die IHK-Akademie erhält für ihre Seminare und Lehrgänge wieder Mittel aus der ESF-Fachkursförderung.
Text: uh/mr
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Eine Übersicht der Fortbildungen, die entsprechend unterstützt werden sowie Details zum Procedere unter https://ihkakademie.com/beratung/foerderung