Ausschuss für die Zusammenarbeit, Dialog zwischen den Eurodistrikten – Der Vertrag von Aachen bietet zahlreiche Mittel, um grenznahe Unternehmen bei ihren Alltagsproblemen zu begleiten. Mehrere Projekte sind bereits angelaufen.
Der Vertrag von Aachen sollte 2019 die vielen „Störfälle“ des grenzüberschreitenden Lebens reduzieren: Mehr Kompetenz und Entscheidungshoheit für grenzüberschreitende Gebietskörperschafen wie die Eurodistrikte, Ausnahmen für Pendler und die Schaffung eines deutsch-französischen Ausschusses für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Dieser Ausschuss kann auch mit der Harmonisierung der deutschen und französischen Rechtsvorschriften beauftragt werden.
Der Ausschuss hatte im Januar 2020 seine erste Sitzung auf dem Hambacher Schloss in Rheinland-Pfalz. Seine ersten Aufgaben bestehen in einer Vereinfachung der Bedingungen für die Teilnahme an grenzüberschreitenden Sportveranstaltungen und der beiderseitigen Anerkennung der Umweltplaketten. Zurzeit müssen Fahrzeuge, die die Grenze überqueren, die deutsche Umweltplakette sowie die französische Crit’Air-Vignette tragen. Obwohl beide Plaketten auf einer europäischen Klassifikation beruhen, sind die Kriterien der französischen Plakette strenger. Ein 1993 zugelassenes Benzinfahrzeug erhält in Deutschland noch die grüne Umweltplakette der Schadstoffgruppe 4, während es in Frankreich nicht einmal mehr klassifiziert wird. Am 1. Januar 2022 könnten solche Fahrzeuge im Stadtzentrum Straßburgs und bei Smogalarm sogar im gesamten Ballungsraum verboten werden. Bei Dieselfahrzeugen können in Frankreich nur die nach 2011 zugelassenen Fahrzeuge mit dem geringsten Schadstoffausstoß eine Klassifizierung der Schadstoffgruppe 2 beantragen, während in Deutschland sogar 2006 zugelassene Fahrzeuge grünes Licht bekommen. Angesichts dieser Unterschiede könnte man eher von einer kompletten Überholung sprechen als von einer Harmonisierung.
Grenzüberschreitende Unternehmen machen immer wieder die Erfahrung, dass der Status von Entsendekräften das Arbeiten im Ausland erschwert. Das Onlineportal SIPSI, über das die Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich angemeldet wird, ist ein Albtraum für deutsche Unternehmen. 2019 ergab eine Umfrage der IHK Freiburg, dass 42 Prozent der Unternehmen ihre Aktivität in Frankreich aufgrund des Verwaltungsaufwandes eingeschränkt und 13 Prozent sie aus diesem Grund eingestellt haben.
Für Stéphane Thomas, Leiter der Straßburger Niederlassung der Kanzlei Coffra/Soffal, ist das Prinzip gut, aber die Umsetzung schlecht: „Man will das Sozialdumping bekämpfen, aber indem man deutschen und Schweizer Unternehmen die gleichen Formalitäten auferlegt, obwohl sie über das gleiche Maß an Sozialschutz verfügen wie Frankreich, zielt man auf die Falschen ab.“
Ein Dekret, das grenzüberschreitend tätigen Unternehmen mehr Spielraum verschafft, lässt in Frankreich auf sich warten. Trotzdem hält die für die Kontrolle des Arbeitsrechts zuständige Stelle Direccte Grand Est (siehe auch Seite 52) manche Sorgen für unbegründet. „Wir hatten einen Fall mit Wäschereien in Deutschland“, erinnert sich Isabelle Hoeffel. Sie ist Leiterin der Abteilung des Departement Bas-Rhin. „In diesem Fall hatten wir festgelegt, dass für Lieferungen, Messen und Ausstellungen keine Anmeldung erforderlich ist.“
Das gleiche gilt aber auch auf der anderen Seite für die deutschen Behörden: „Es stellt sich die Frage der Gegenseitigkeit. Manche Berufsgruppen unterliegen in Deutschland einer Genehmigungspflicht, deren Erhalt einen Monat dauern kann!“ Das betrifft insbesondere Gastronomie, Baugewerbe und Reparaturen.
Pierre Pauma
Übersetzung: Barbara Selbach
Die WiS arbeitet mit der elsässischen IHK-Zeitschrift „Point éco“ und dem Wirtschaftsmagazin „Wima“ der IHK Karlsruhe zusammen und veröffentlicht gemeinsame Beiträge wie diesen.