Wer als Reisender eine Grenze passiert, braucht Personaldokumente. Ähnliches gilt für Waren, die nur kurzfristig ins Ausland gebracht werden, etwa, weil sie auf einer Ausstellung gezeigt oder für eine Schulung benötigt werden. Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft und hilft, den Papierkram klein zu halten. Die wichtigsten FAQ rund um den Reisepass für Waren.
Wozu benötigt man ein Carnet ATA?
Im Regelfall sind mit jedem Grenzübertritt einer Ware zwei Zollanmeldungen nötig – eine zur Ausfuhr, eine zur Einfuhr. Bleibt die Ware nicht endgültig im Ausland, geschieht das gleiche bei Rückführung. Insgesamt also vier Zollanmeldungen mit Eingabe zahlreicher Daten, Warennummern, Warenbeschreibungen et cetera. Zudem wird im Einfuhrland in der Regel die Zahlung einer Sicherheitsleistung verlangt, die bei der Wiederausfuhr erstattet wird.
Mit dem Carnet ATA werden alle vier Zollanmeldungen in vereinfachter Form mit einem einzigen Papier erledigt und an der Grenze sind weder Abgaben noch Sicherheiten zu zahlen. Die IHK-Organisation bürgt gegenüber dem Zoll im Einfuhrland dafür, dass der Carnetinhaber bei Verfahrensabweichungen alle Einfuhrabgaben zahlt.
Unterm Strich beschleunigt das Carnet also die Grenzabfertigung und erspart einem weitere Zollformalitäten.
Für welche Geschäftsfälle lässt sich das Carnet ATA einsetzen?
Internationale Abkommen gewährleisten die Anerkennung des Carnets für den Grenzübertritt in fast 80 Ländern. Dabei ist in den Abkommen festgelegt, für welche Geschäftszwecke das Verfahren verwendet werden darf. In der Regel sind dies: Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung und Warenmuster. Länderbezogen kann es Einschränkungen, weitere Nutzungsmöglichkeiten oder besondere Bestimmungen geben, daher ist es ratsam, vor Beantragung eines Carnets mit seiner Industrie- und Handelskammer zu sprechen. Für Taiwan heißt die Vereinbarung zum Beispiel Carnet CPD und folgt eigenen Vorgaben.
Wichtige Voraussetzung für ein Carnet ATA ist immer, dass die Ware nur vorübergehend im Ausland ist und dass sie unverändert zurückkommt. Wird die Ware mit der Absicht ausgeführt, sie zu verkaufen – zum Beispiel Kunsthandwerk auf einem Markt – oder durch eine weitere Berarbeitung zu veredeln (und damit zu verändern), dann ist das Carnet nicht das richtige Dokument.
Welche Vorteile bringt die Nutzung des Carnet ATA?
Ein wesentlicher Vorteil ist, dass mit nur einem Dokument vier einzelne Zollanmeldungen erledigt sind. Das spart Zeit, Mühe und auch Geld, wenn mit der Zollabfertigung ein Dienstleister beauftragt werden müsste. Für das Carnet sind deutlich weniger Daten erforderlich, als man für eine vollständige Zollanmeldung braucht, der Aufwand ist spürbar geringer.
Das Carnet ist für den darauf erfassten Warenbestand ein Jahr lang gültig, man kann also mit dem gleichen Dokument mehrfach innerhalb eines Jahres ins Ausland fahren, ohne neue Anträge oder Anmeldungen zu erstellen. Praktisch zum Beispiel für Messestände.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass mit dem Carnet die Zahlung einer Sicherheitsleistung und deren oft komplizierte Rückforderung entfällt. Dafür zahlt der Antragsteller bei Ausstellung des Carnet einmalig eine geringe Gebühr für eine Bürgschaftsversicherung.
Zuletzt sei noch der Vorteil erwähnt, dass man mit dem Carnet oftmals auch außerhalb der Zoll-Öffnungszeiten die Grenze passieren kann, da die Bearbeitung in diesen Fällen über die Personenabfertigung geschieht. Besonders bei Veranstaltungen und Messen, die zum Beispiel an einem Samstag oder Sonntag enden, kann das hilfreich sein. Dann muss die Rückreise nicht wegen des Zolls bis Montag warten.
Was kostet die Ausstellung eines Carnet ATA?
Die Kosten setzen sich aus vier Positionen zusammen: Die Formularblätter (rund 3,50 Euro für eine einfache Reise), die IHK-Ausstellungsgebühr (nach Gebührentarif der jeweils ausstellenden IHK), die Verfahrensgebühr für die Internationale Handelskammer-ICC (acht Euro) und die Kautionsversicherung in Abhängigkeit vom Warenwert (als Beispiel: 37 Euro für die ersten 10.000 Euro Warenwert). Mit rund 100 Euro liegen die Kosten in der Regel niedriger als die Beauftragung eines Zollagenten für die Einzelabfertigungen.
Besonders bei Mehrfachnutzung zahlt sich das Carnet aus, denn für weitere Reisen werden lediglich Formularkosten berechnet, während alle anderen Gebühren einmalig und unabhängig von der Anzahl der Reisen sind.
Wo bekommt man ein Carnet?
Die Industrie- und Handelskammern sind verantwortliche Stelle für die Ausstellung von Carnets für ihren jeweiligen IHK-Bezirk. Beantragt wird grundsätzlich über einen Formularsatz auf Papier. Bei einigen wenigen Kammern wie der IHK Südlicher Oberrhein und der IHK München Oberbayern geht die Antragstellung seit einiger Zeit zudem auch digital ohne Papier. Das fertige Dokument wird dann entweder zugeschickt oder kann bei den IHKs abgeholt werden.
Perspektivisch pilotiert die IHK Südlicher Oberrhein die volldigitale Abwicklung. Das Carnet gäbe es dann per QR-Code und müsste an der Grenze nur vorgezeigt werden.
Text: toe
Bild: Adobe Stock – tatoman (oben), macrovector
Das Carnet ATA und wie es funktioniert, im Film kurz erklärt www.youtube.com/ihk24 – Carnet ATA