Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen auch bei bestehenden Bauwerken im Fall von grundlegenden Dachsanierungen. Betroffen sind sowohl Wohngebäude als auch Nicht-Wohngebäude.
Mit dem neuen „Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten“ wird die CO2-Abgabe auf Brennstoffe ab Anfang 2023 zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt, um einen Anreiz für Vermieter zur energetischen Sanierung zu schaffen.
Zeitnah in Kraft treten werden die Regelungen zur Gas- und zur Strompreisbremse. Die aktuellsten Regelungen finden Sie unter www.dihk.de
Ab Januar gilt die Pflicht, bei Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken auch Mehrwegbehältnisse anzubieten oder vom Kunden mitgebrachte Behälter zu befüllen.
Weitere Details: WiS 6-2022 sowie www.wirtschaft-im-suedwesten.de – Mehrweg kommt
Alle gemäß ElektroG registrierten Unternehmen müssen voraussichtlich ab 2023 eine neue Jahresgebühr an die Stiftung EAR bezahlen. Die ElektroG-Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Mülltonne gilt künftig auch für Geräte für gewerbliche Zwecke (B2B).
Ab Anfang 2023 gilt die Fachkundepflicht für die gewerbliche Nutzung von Geräten mit nichtionisierender Strahlung für kosmetische und sonstige nichtmedizinische Zwecke wie etwa Haarentfernung.
Text: ba
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