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Ausgabe 12/2020
Praxiswissen
Eintragung im Marktstammdatenregister

Übergangsfrist für Bestandsanlagen endet

Vor knapp zwei Jahren hat die Bundesnetzagentur das Internetportal „Marktstammdatenregister“ in Betrieb genommen. Es gibt einen umfassenden Überblick über Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes. Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre Anlagen dort registrieren. Betroffen sind circa zwei Millionen Anlagen, darunter 1,7 Millionen Solaranlagen. Damit werden diverse Meldepflichten gebündelt, und die Kommunikation zwischen den Akteuren wird vereinfacht.

Alle Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren:

  • Wenn die Anlage nicht schon ins Marktstammdatenregister eingetragen wurde, dann muss diese neu registriert werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet ist. Die Übergangsfrist zur Eintragung von Bestandsanlagen, also Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, endet am 31. Januar 2021.
  • Anlagen, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Januar 2019 nur als Projekt registriert wurden, müssen bei Inbetriebnahme ebenfalls neu registriert werden.
  • Neue Netzbetreiber, neue EEG- und KWK-Anlagen sowie neue Stromspeicher müssen sich innerhalb eines Monats nach der Genehmigung des Netzbetriebs beziehungsweise ihrer Inbetriebnahme registrieren.

Solaranlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke.

Notstromaggregate müssen nur dann registriert werden, wenn sie ortsfest sind und im Netzparallelbetrieb gefahren werden (können). Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch sonstige Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, zum Beispiel Netzbetreiber sowie Strom- und Gashändler.

Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die vorgegebenen Fristen beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung.

Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten eingetragen. Dazu gehören beispielsweise Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten und Unternehmensform. Im Unterschied dazu können Daten, die energiewirtschaftliche Aktivitäten abbilden (zum Beispiel produzierte Strommengen und Speicherfüllstände), nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Text: ao
Bild: Smileus

Das Register findet sich unter www.marktstammdatenregister.de

Weitere Informationen unter www.bundesnetzagentur.de/mastr

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