Ein Angebot der

  • IHK Südlicher Oberrhein
  • IHK Hochrhein-Bodensee
  • IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Wirtschaft im Südwesten

Wirtschaft im Südwesten

  • Home
  • Ausgaben
    • Mai 2025
    • April 2025
    • März 2025
    • Februar 2025
    • Januar 2025
    • Dezember 2024
    • November 2024
    • Oktober 2024
    • September 2024
    • Juli/August 2024
    • Juni 2024
    • Alle Ausgaben
  • Rubriken
    • Schwerpunkt
    • Unternehmen
    • Service
    • Regio Report
      • IHK Hochrhein-Bodensee
      • IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
      • IHK Südlicher Oberrhein
    • Kopf des Monats
    • Gründer
    • Aus dem Südwesten
  • Redaktion & Anzeigen
    • Redaktion
    • Verlag & Anzeigenleitung
    • Ihr Unternehmen im redaktionellen Teil
    • Probeheft & Abo
  • Kontakt
Ausgabe 09/2023
Service
Letzte Möglichkeit für Unternehmen zur Beteiligung

PFAS-Konsultation noch bis Ende September

Vom Anorak über die Bratpfanne bis zum Kältemittel: Unternehmen, in deren Produkten sogenannte per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) enthalten sind, müssen sich auf weitgehende Verbote einstellen. Die EU plant ein generelles Verbot von mindestens 10.000 PFAS-Substanzen, die in vielen industriellen Prozessen verwendet werden. Etliche dieser PFAS sind aus Umweltsicht kritisch zu beurteilen, da sie in der Natur nicht abbaubar sind und sich immer weiter ausbreiten. Von dem geplanten Verbot der Nutzung und des Inverkehrbringens wären jedoch insgesamt rund 10.000 fluorhaltige Stoffe betroffen, weshalb große wirtschaftliche Auswirkungen erwartet werden.
Hierzu läuft eine Konsultation auf EU-Ebene, an der sich alle Betroffenen bis zum 25. September beteiligen können (siehe auch WiS 6/2023). Die Industrie- und Handelskammern empfehlen Unternehmen, sich dort zu engagieren, denn die Bereitstellung von Daten ist entscheidend für die Unterstützung vorgeschlagener oder zusätzlicher Ausnahmen. Wo der EU keine Daten vorliegen, wird es keine Bewertung zu Ausnahmeregelungen geben können. Besonders wichtig sind deshalb konkrete Angaben der Betriebe inklusive Nachweisen und eine ausführliche Begründung, warum Ausnahmen für den jeweiligen Anwendungsbereich benötigt werden.

Gesonderte Initiative für Automobiler
Das landesweite Automotive-Projekt „AuToS SW-BW“, das federführend bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg angesiedelt ist, ermittelt die Betroffenheit einer möglichen Beschränkung für die Automotiveindustrie: Hierzu fand Ende August eine Informationsveranstaltung in der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg statt.
Aktuell läuft dort eine Konsultation betroffener Betriebe. Interessierte Unternehmen, die ihr Fachwissen einbringen möchten, können sich an Projektleiter Martin Schmidt martin.schmidt@vs.ihk.de 07721 922 207 wenden. Der Input der Firmen fließt in die Maßnahmen der Interessenvertretung durch die IHK ein.

Text: bk, uh
Bild: Adobe Stock/New Africa

  • Eine Übersicht über die Auswirkungen des Verbots sowie eine Liste der Sektoren, für die Ausnahmen erwogen werden, unter  www.ihk.de/freiburg – 5713272
  • Mehr zur Konsultation und Direktlink dorthin unter www.ihk.de/sbh  – 5718286
  • PFAS-Leitfaden der DIHK „Handlungs­empfehlungen für Unternehmen“ als PDF über www.dihk.de/resource/blob/94786/2e47e3cbcc1929c8fa4e288d5229e4ee/dihk-hinweise-zur-pfas-konsultation-data.pdf
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilenAuf LinkedIn teilenAuf XING teilen

Die Herausgeber

IHK Südlicher Oberrhein

IHK Hochrhein-Bodensee

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

© copyright Wirtschaft im Südwesten

Besuchen Sie uns auf LinkedIn

  • Impressum | 
  • Datenschutz