Schon in den letzten Monaten haben sich zollrechtlich einige Umstellungen angekündigt und auslandsaktive Unternehmen zum Teil erheblich beschäftigt. Das wird sich auch in 2024 fortsetzen.
Besonders umfangreich waren und sind die Veränderungen, die das „ATLAS Release AES 3.0“ mit sich brachte. Bedingt durch die neue Zollsoftware prägten Fragen zu Warenursprüngen, Versendungsorten, Sicherheitskennziffern und Verkehrsmitteln beim Grenzübertritt den Alltag aller, die mit Exporten befasst sind. Viele unklare Punkte konnten mittlerweile pragmatisch gelöst werden, dennoch zeigt sich erneut, dass das Schlagwort „Bürokratieabbau“ bei der Zollabfertigung noch nicht angekommen ist.
Oliver Maier
… Geschäftsführer der „WEFA Gruppe“ in Singen und Vorsitzender des Industrie- und Umweltausschusses der IHK Hochrhein-Bodensee
Welche Neuerungen stressen Ihren Wirtschaftsbereich am meisten? Die Ausweitung der Mautgebühren, die Verteuerung der CO2-Zertifikate, die Streichung des Zuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten und andere Maßnahmen werden die Produkte der Unternehmen verteuern.
Die neue EU-Richtlinie CBAM verpflichtet beim Import von bestimmten Gütern in die EU zur Erfassung des CO2-Footprints. Das Energieeffizienzgesetz bringt für Unternehmen neue Vorgaben. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz müssen Unternehmen eine interne Meldestelle unterhalten. Von der Ausweitung des Lieferkettengesetzes sind indirekt auch kleinere Unternehmen betroffen. Die weitreichenden Berichtsanforderungen belasten den Mittelstand immens: Der bürokratische Aufwand erhöht sich, Personal muss eingestellt werden, Produkte verteuern sich zusätzlich.
Welcher neuen Vorschrift sehen Sie positiv entgegen? Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die qualifizierte Einwanderung aus Staaten außerhalb der EU vereinfachen und so den Fachkräftemangel abfedern. Diese Initiative ist sehr zu begrüßen.
Welche Novität würden Sie sich vom Gesetzgeber für unsere 2025er Vorschau wünschen? CBAM sollte nicht auf die Unternehmen abgewälzt, sondern durch staatliche Stellen übernommen werden.
Bis 2025 sollte das „one in, one out“-Gesetz konsequent umgesetzt und zum „one in, two out“-Gesetz erweitert werden, um dem übermäßig anschwellenden bürokratischen Aufwand entgegenzuwirken.
Pflege des Warenverzeichnisses bleibt wichtig
Nur wenige Änderungen gibt es zum Jahreswechsel bei den Warentarifnummern, aber der Blick auf die verwendeten Nummern und Warenbezeichnungen ist dennoch relevant: Denn neben Zollsätzen und Präferenzkalkulation können auch Embargovorschriften oder die Zahlung eines CO2-Grenzausgleichs davon abhängen. Gute Pflege aller zollrelevanten Stammdaten – und damit auch des Herzstücks, der Tarifnummern – ist wesentliche Grundlage aller Auslandsgeschäfte. Als Hilfe stellt das Statistische Bundesamt auch 2024 die gewohnte Übersicht der Änderungen zur Verfügung.
Unionszollkodex: Reform dauert an
Seit einiger Zeit ist die Reform des Unionszollkodex in der Diskussion. Sie machte Hoffnung auf eine Entbürokratisierung. Nach bisher vorliegendem Entwurf fehlt es hier jedoch noch deutlich an Mut. Die Reform fokussiert unter anderem auf einer Partnerschaft zwischen Zoll und Wirtschaft, der stärkeren Nutzung digitaler Möglichkeiten und damit einer Reform des AEO-Systems.
Unter dem Druck des zunehmenden Internethandels soll die Zollfreiheit für geringwertige Lieferungen von weniger als 150 Euro abgeschafft werden – was zu mehr Bürokratie führen könnte. Im Gegenzug soll im E-Commerce dann ein vereinfachter Zolltarif angewendet werden. Dies wird allerdings noch dauern, denn als Zeithorizont zur Umsetzung der Reform sind rund zehn Jahre, bis 2038, veranschlagt.
Neue Möglichkeiten beim Maschinenimport
Für Importeure von Maschinen und Anlagen gibt es in 2024 eine Vereinfachung, da bestimmte Maschinen nach Antrag bei der Ein- und Ausfuhr eingereiht werden können wie die vollständige Ware, auch wenn die Einzelteile nicht gemeinsam gestellt werden.
ICS2 für alle Importwege
Komplexer hingegen werden die Vorab-Anmeldungen der Importe werden: Das „Import Control System 2“ (ICS2) gilt ab März 2024 für alle Verkehrswege, sodass vor allem die Nachfrage nach EORI-Nummern wieder steigen wird, denn diese ist Bestandteil der Vorab-Anmeldung durch den Transporteur.
Neuseeland bald auch begünstigt
Wenig Neues gibt es 2024 bei den Präferenzregelungen. Auch in diesem Jahr bleibt die Lieferantenerklärung unverändert in ihrem Wortlaut und beim Pan-Euro-Med-Regionalabkommen – EU-EFTA-Osteuropa-Mittelmeerraum – stehen nach wie vor zwei alternativ anwendbare Systeme nebeneinander. Wer innerhalb der Staaten, die das neue Regionalabkommen unterzeichnet haben, diese Regelungen anwenden möchte, muss in seinen Ursprungsnachweisen darauf hinweisen.
Neue Länder, mit denen die EU Abkommen geschlossen hat, deren Ursprungsregeln zu prüfen sind, sind im vergangenen Jahr nicht hinzugekommen. Das EU-Parlament hat jedoch gerade dem Abkommen mit Neuseeland zugestimmt, sodass dies absehbar in der Reihe der begünstigen Empfangsländer genannt werden kann.
Patricia Winter
… Inhaberin von PW Dialogmarketing in Durbach und Vorsitzende des Ausschusses für Einpersonen- und Kleinstunternehmen der IHK Südlicher Oberrhein
Welche Neuerungen stressen Ihren Wirtschaftsbereich am meisten? Die Neuerungen im Jahr 2024, die Einpersonen- und Kleinstunternehmen (EKU) am meisten belasten, sind vielschichtig. Die Einführung der e-Rechnung stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Der Übergang zu elektronischen Rechnungen erfordert nicht nur Investitionen in die entsprechende IT-Infrastruktur, sondern auch Schulungen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung führt insbesondere bei EKU zu einem spürbaren Mehraufwand. Auch die Neuerungen im Bereich der GbR erfordern genaue rechtliche Überprüfungen und Anpassungen, die Ressourcen binden und zusätzliche Kosten verursachen. Gerade im Hinblick auf Neugründungen wünschen wir uns daher eine Gesetzgebung, die den Prozess vereinfacht und unternehmerische Initiative gezielt fördert.
Welcher neuen Vorschrift sehen Sie positiv entgegen? Positive Perspektiven sehen wir hinsichtlich des Gebäudeenergiegesetzes und der Klimaschutz-Investitionsprämie. Das Gebäudeenergiegesetz ermutigt uns, in energieeffiziente Maßnahmen zu investieren, was nicht nur umweltfreundlich ist, sondern auch langfristig zu Kosteneinsparungen führen kann. Die Klimaschutz-Investitionsprämie schafft Anreize für nachhaltige Investitionen, die nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll sind. Wir begrüßen solche Maßnahmen, die den Weg zu einer umweltbewussten Wirtschaft ebnen und zugleich wirtschaftliche Chancen bieten.
Welche Novität würden Sie sich vom Gesetzgeber für unsere 2025er Vorschau wünschen? Die gewünschte Neuerung für 2025 könnte beispielsweise in Form einer digitalen Plattform bestehen, die maßgeschneiderte Ressourcen und Unterstützung für Einpersonen- und Kleinstunternehmen bietet. Diese Plattform könnte administrative Prozesse automatisieren, sowie den Zugang zu Finanz- und Fördermitteln erleichtern. Hierfür ist es wichtig, dass gesetzliche Vorlagen praxisnah gestaltet werden, um EKU hinreichende Flexibilität zu ermöglichen, deren Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu stärken und zu fördern. Der Gesetzgeber muss zukunftsorientierte, effiziente und unternehmens-freundliche Grundlagen schaffen und dafür sorgen, dass erst gar keine neue Bürokratie entsteht.
Embargos, Nullbescheide und das Bafa
Zunehmend aufwendig ist die Exportkontrolle, und dies nicht nur aufgrund der politischen Situation. Letztere hat vor allem zur Folge, dass die Sanktionen gegen Russland immer umfangreicher und komplexer werden. Im November kündigte die EU das bereits zwölfte Sanktionspaket an. Immer mehr Bereiche sind von den Vorschriften betroffen, zuletzt warf vor allem das verschärfte Einfuhrverbot bestimmter Eisen- und Stahlwaren mit russischen Vormaterialien zahlreiche Fragen auf. Bei der Einfuhr sind entsprechende Ursprungsnachweise vorzulegen. Unsicherheit bei der Umsetzung der Sanktionsvorschriften führt oftmals zu „Over-Compliance“ und erheblichem Aufwand, wenn auch bei nationalen oder innergemeinschaftlichen Lieferungen Nachweise gefordert werden, die nicht notwendig sind. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jüngst ein Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es Änderungen im Bereich der Exportkontrolle, etwa die Bekanntgabe neuer Allgemeiner Genehmigungen, die Verlängerung der Gültigkeit von Nullbescheiden und von Auskünften zur Güterliste auf zwei Jahre. Ab Januar erhebt das Bafa Gebühren für eine ganze Reihe von Aufgaben. Vieles, darunter auch die Erteilung eines Nullbescheides, bleibt jedoch auch weiterhin gebührenfrei.
Von Großbritannien über Österreich bis in die Schweiz – länderspezifische Änderungen
Die britische Regierung hat angekündigt, dass das CE-Zeichen unbefristet weiter als gleichwertig zum UKCA-Zeichen anerkannt wird. EU-Produkte benötigen also auch künftig keine extra UKCA-Kennzeichnung. Ein ebenfalls deutliches Zeichen gegen Bürokratie setzt die Schweiz, wo die Zollreform konsequent fortgeführt wird. Bis auf wenige Ausnahmen gibt es ab Januar 2024 keine Zölle mehr auf Industrieprodukte (ab Warenkapitel 25). Gleichzeitig wird der Zolltarif deutlich entschlackt, von über 6.000 Tarifpositionen auf rund 4.500. Aber Achtung: Die Aufhebung der Zölle bedeutet nicht die Aufhebung der Formalitäten. Elektronische Zollanmeldungen sowie die Zahlung der Einfuhrsteuer – ab Januar 8,1 Prozent – sind weiterhin erforderlich.
Reisenden bietet die Schweiz nun eine komfortable „e-Vignette“ an, die im Webshop bestellt werden kann und auf das Kennzeichnen registriert ist. Gute Nachrichten auch aus Österreich. Zwar erhöhen sich dort die Kosten für die Autobahnnutzung, es wird jedoch zusätzlich eine Tagesvignette eingeführt, die 8,60 EUR kostet, knapp 3 Euro weniger als das 10-Tages-Modell.
Schwellen für öffentliche Aufträge angehoben
Wie alle zwei Jahre hat die EU-Kommission die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge geändert. Für alle ab 1. Januar bekanntgemachten europaweiten Vergabeverfahren gelten die neuen EU-Schwellenwerte, die gegenüber den bisherigen Werten leicht angehoben wurden.
Infos unter https://dtvp.de/info-center/aktuelles
Neues Meldeportal für Entsendungen
Um den Entsendebestimmungen bei Reisen in Europa gerecht zu werden, nutzen Unternehmen „sv.net“ als Schnittstelle zu den Sozialversicherungsträgern, um A1-Bescheinigungen für grenzüberschreitende Arbeitseinsätze zu beantragen. Diese Anwendung wurde nun durch ein neues SV-Meldeportal abgelöst. Die Übergangsfrist, in der noch das alte sv.net parallel genutzt werden kann, läuft im März aus.
toe
Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten
Ab 2024 sind international tätige Unternehmen verpflichtet, Daten für eine „Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten“ zur Verfügung zu stellen. Die Erhebung wird in dreijährigem Rhythmus als Stichprobe durchgeführt und soll insbesondere Informationen über die Verlagerung wirtschaftlicher Aktivitäten abbilden. Der erste Berichtszeitraum umfasst die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023.
DIHK
Neues rund um Energie und Umwelt: Da geht einiges an den Start
Die Europäische Union und die Bundesregierung haben sich Nachhaltigkeit groß auf die Fahnen geschrieben. In diesem Jahr nimmt das Ganze in vielen Bereichen Fahrt auf – mit Auflagen und Kosten für wahrscheinlich das Gros der Betriebe. Papierkram bringt es allemal.
Energieeffizienzgesetz bringt Pflichten
Mit dem Energieeffizienzgesetz werden Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Betriebe ab einem Gesamt-endenergieverbrauch von 2,5 GWh sollen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Sie müssen künftig zudem Abwärme aus Produktionsprozessen nach dem Stand der Technik vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, sollte diese verwendet werden (Abwärmenutzung). Des Weiteren müssen Infos über Abwärmepotenziale in diesen Firmen jährlich zum 31. März auf einer neuen Plattform gebündelt werden. Weil es dort technische Verzögerungen gibt, ist bis Mitte 2024 Zeit für diese Meldung.
jm
Weitere Infos unter www.ihk.de/freiburg – 5933514
Neue Regeln für Heizungsanlagen
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen neu eingebaute Heizungsanlagen zukünftig mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Der Nachweis hat im Rahmen von Berechnungen nach der einschlägigen Norm (DIN V 18599) zu erfolgen. Davon ausgenommen sind folgende Alternativen: Wärmenetzanschluss beziehungsweise Hausübergabestation, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, solarthermische Anlage, Nutzung von Biomasse, Wasserstoff und Derivaten, Hybridheizung (Wärmepumpe oder Solarthermie in Kombination mit Gas-, Biomasse-, Flüssigbrennstofffeuerung). Die Regelungen gelten im Neubaugebiet ab Januar 2024, ansonsten ab Juli 2024 in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern beziehungsweise ab Juli 2028 in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern für bestehende Gebäude oder Neubauten im Lückenschluss. Darüber hinaus bringt das neue GEG eine Reihe weiterer Verpflichtungen für gebäudetechnische Anlagen und Systeme mit sich, darunter zur Prüfung oder zur Nachrüstung.
DIHK
Aktuell meldet die Bundesregierung auf ihrer Webseite noch, dass die staatliche Unterstützung für den Heizungstausch bleibt, Bundeshaushalt 2024 hin oder her.
uh
Weitere Infos unter www.ihk.de/freiburg – 5971212
Auflagen beim Import von Batterien
Die neue EU-Batterieverordnung tritt in Kraft. Dies hat erhebliche Auswirkungen für Hersteller und für Importeure von Batterien in den EU-Raum – und auch der vielen Geräte, Maschinen oder Fahrzeuge, die Batterien enthalten. Dabei geht es um Kennzeichnung, CE-Pflicht, Informationsanforderungen und vieles mehr. Für Händler der Batterien, Geräte oder Fahrzeuge gilt in einer ersten Stufe ab 18. Februar: Sie müssen kontrollieren, ob die Hersteller registriert sind, eine CE-Kennzeichnung angebracht wurde und alle Infos (beispielsweise Unterlagen zur Haltbarkeit, Betriebsanleitung und Sicherheit) enthalten sind. Die nächste Stufe zündet am 18. August. Für die Nutzer von Batterien bleibt es bei dem Grundsatz, dass die Entsorgung von Altbatterien für sie kostenlos ermöglicht werden muss.
bau/DIHK
Ende gedeckelter Energiepreise
Die Bundesregierung hat – bedingt durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November – das vorgezogene Aus für die Energiepreisbremse zu Beginn des Jahres 2024 bekanntgegeben. Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme galten seit dem 1. März 2023 auch für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für etwa 25.000 Industriebetriebe, rund 1.900 Krankenhäuser sowie für Pflege-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.
Mayer, Advant Beiten
Nachhaltigkeitsberichterstattung für Große
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt durch das Inkrafttreten der CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) im Januar 2023 weitere Formen an. Unternehmen sind künftig verpflichtet, Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governancethemen zu veröffentlichen. Ab Januar 2024 soll die Richtlinie für kapitalmarktorientierte Unternehmen und für Unternehmensgruppen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits heute Angaben nichtfinanzieller Informationen leisten müssen, gelten. Über die verpflichtend anzuwendenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden einheitliche und vergleichbare Offenlegungsanforderungen und Kennwerte/-zahlen definiert. Die Richtlinie wurde allerdings noch nicht in nationales Recht umgesetzt.
Schmitt, Bansbach GmbH
Erste CBAM-Berichte ab 2024 nötig
Importeure von bestimmten emissionsintensiven Produkten müssen erstmalig Ende Januar 2024 – für das vierte Quartal 2023 – darüber berichten, wie viele Güter sie im Hinblick auf die durch sie verursachten CO2-Emissionen nach Deutschland eingeführt haben. Das besagt die neue EU-Richtlinie CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Aktuell zählen zu den betroffenen Produktgruppen Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Sie sollen schrittweise besteuert werden. Eine Zahlungspflicht greift zwar erst 2026, die Berichtspflicht startet aber bereits jetzt.
DIHK/toe
Details unter www.wirtschaft-im-suedwesten.de/themen-trends/klimazoll-startet
Registrierungspflicht bei Einwegkunststoffen
Wer in Deutschland bestimmte Einwegkunststoff-Produkte – beispielsweise Lebensmittelbehälter, Tüten, Getränkebecher, Feuchttücher oder Luftballons – erstmals auf dem Markt bereitstellt oder importiert, muss sich ab Januar beim Umweltbundesamt registrieren.
DIHK
Details unter www.wirtschaft-im-suedwesten.de/praxiswissen/verpackungshersteller-muessen-fuers-aufraeumen-mitbezahlen