Bevor es im Juli für alle in die Sommerpause ging, haben Bundestag und Bundesrat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Künftig soll es im Wesentlichen drei Wege geben, wie Fachkräfte aus dem außereuropäischen Ausland zum Arbeiten einreisen können:
- Unter dem Stichwort „Qualifikation“ wird die bisherige „Blaue Karte EU“ weiterentwickelt: Wer einen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können. Für Mangelberufe wie etwa in der IT wird die Gehaltsschwelle gesenkt, die Dauer der Berufserfahrung gekürzt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet.
- Die zweite Säule, „Erfahrung“, sieht vor, dass jeder, der mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss vorweisen kann, als Arbeitskraft einwandern kann. Neu ist, dass der Abschluss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein muss.
- Unter „Potenzial“ wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche eingeführt, wie sie etwa in Kanada im Einsatz ist und die auf einem Punktesystem basiert. Bewertet werden dabei Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.
Nachdem das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz politisch beschlossen ist, geht es nun in Gremien an die finale Ausgestaltung der neuen Regelungen und die Vorschriften zur Umsetzung. Wie viel einfacher oder komplizierter die Fachkräfteeinwanderung durch das neue Gesetz in der Praxis wird, lässt sich bislang schwer beurteilen. Vielfach stehen die Details noch gar nicht fest.
Nicht alle neuen Möglichkeiten werden deshalb schon gleich an den Start gehen können, erklären die Mitarbeiterinnen des Welcome Center Südlicher Oberrhein, eines von zwei Welcome Centern in der Region, die die IHKs (mit)betreiben und die Unternehmen wie Fachkräfte bei der Einwanderung beratend begleiten. Man gehe davon aus, dass die überarbeitete blaue Karte noch in diesem Jahr starten werde, die Chancenkarte aber wohl erst im Sommer 2024.
Ab Herbst werden die zuständigen IHK-Berater umfassend zum neuen Gesetz geschult. Danach werden sie ihrerseits interessierte Unternehmen in ihrer Region dazu weiterbilden.
Text: uh
Adobe Stock/Rawpixel.com
Infos zu Veranstaltungen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz folgen in den kommenden
Ausgaben der WiS.
Welcome Center Schwarzwald-Baar-Heuberg:
Ramona Shedrach
Telefon: 07721 922 239
Mail: welcome@vs.ihk.de
https://wirtschaftsfoerderung-sbh.de/welcomecenter
Welcome Center Südlicher Oberrhein:
Sophie Figueredo-Hardy
Telefon: 0761 3858 198
Mail: sophie.figueredo-hardy@freiburg.ihk.de
Olga Kuchendaeva
Telefon: 0761 3858 197
Mail: olga.kuchendaeva@freiburg.ihk.de