Ein Angebot der

  • IHK Südlicher Oberrhein
  • IHK Hochrhein-Bodensee
  • IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Wirtschaft im Südwesten

Wirtschaft im Südwesten

  • Home
  • Ausgaben
    • Mai 2025
    • April 2025
    • März 2025
    • Februar 2025
    • Januar 2025
    • Dezember 2024
    • November 2024
    • Oktober 2024
    • September 2024
    • Juli/August 2024
    • Juni 2024
    • Alle Ausgaben
  • Rubriken
    • Schwerpunkt
    • Unternehmen
    • Service
    • Regio Report
      • IHK Hochrhein-Bodensee
      • IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
      • IHK Südlicher Oberrhein
    • Kopf des Monats
    • Gründer
    • Aus dem Südwesten
  • Redaktion & Anzeigen
    • Redaktion
    • Verlag & Anzeigenleitung
    • Ihr Unternehmen im redaktionellen Teil
    • Probeheft & Abo
  • Kontakt
Ausgabe 01/2021
Service
Änderungen im Umweltrecht

Batterien sammeln

Klimaschutz, Batterieentsorgung, Ersatzteile und Reparaturen, Verbot von Einwegplastik sowie erneuerbare Energien: Das sind Bereiche des Umweltrechts, in denen sich 2021 etwas ändert.

 

CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr: Anfang Januar startet das CO2-Emissionshandelssystem (EHS) für die Sektoren Wärme und Verkehr in Deutschland, das heißt in solchen Bereichen, die nicht schon durch das europäische EHS erfasst sind. Wenn Unternehmen Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel verkaufen, benötigen sie für jede Tonne CO2, die die Stoffe im Verbrauch verursachen werden, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Dadurch soll die Nutzung klimaverträglicher Technologien, beispielsweise Wärmepumpen und Elektromobilität, attraktiver werden. Gleichzeitig werden für Unternehmen und Verbraucher Anreize geschaffen, Energie zu sparen und die erneuerbaren Energien zu nutzen. Zunächst beträgt der Preis 25 Euro pro Tonne CO2 und steigt danach schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.
www.suedlicher-oberrhein.ihk.de ( 4725206)

Novelle des Landes-Klimaschutzgesetzes: Im Oktober 2020 ist die Änderung des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes in Kraft getreten. Es führt nach einjähriger Übergangsfrist ab Anfang 2022 für gewerbliche Neubauten sowie für neue Parkplätze mit mindestens 75 Stellplätzen eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ein. Alternativen sind nur eingeschränkt möglich. Unternehmen in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten müssen sich auch darauf einstellen, dass sie ihren Kommunen Daten für die neu geforderten kommunalen Wärmepläne übermitteln müssen.

Altbatteriesammlung in Unternehmen: Mit der am 1. Januar in Kraft getretenen Novelle des Batteriegesetzes soll vor allem die Sammlung von Altbatterien verbessert werden. Interessierte Unternehmen können als freiwillige Rücknahmestellen für Gerätebatterien agieren und haben dann einen Anspruch auf kostenlose Abholung gegenüber den Gerätebatterie-Rücknahmesystemen, sobald eine Sammelmenge von 90 Kilogramm erreicht ist. Die besagten Systeme finanzieren sich über die Beiträge aller Hersteller und Importeure von neuen Batterien, welche sich künftig alle bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register registrieren lassen müssen.
www.suedlicher-oberrhein.ihk.de ( 4943694)

Ökodesign-Vorgaben für diverse Produkte: Hersteller von Fernsehern, Geschirrspülern, Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen Produkten dürfen ab März nur noch Geräte auf den Markt bringen, wenn sie Ersatzteile und Reparaturanleitungen vorhalten. Ersatzteile müssen mit „allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können”. Dies ergibt sich aus mehreren EU-Verordnungen mit Anforderungen an die Produkt-Gestaltung („Ökodesign“), die im März in Kraft treten.
www.suedlicher-oberrhein.ihk.de ( 4548196)

Verbot von Einwegplastik: Ab 3. Juli dürfen bestimmte Einwegartikel aus Plastik, unter anderem Plastikbesteck und -geschirr, Strohhalme, Styroporbehälter für warmes Essen und Getränke oder auch Wattestäbchen mit Plastik, nicht mehr verkauft werden. Nach dem Bundestag hat am 6. November 2020 auch der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt.

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021: Erneut geändert wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dessen Novelle in den ersten Monaten des neuen Jahres in Kraft treten soll. Leider wird damit weitere Bürokratie aufgebaut, zum Beispiel für Photovoltaikanlagen. Auch für Altanlagen gibt es noch keine guten Anschlusslösungen. Weitere Rechtsunsicherheiten bleiben bestehen, vor allem bei der Abgrenzung sogenannter Drittstrommengen auf dem Betriebsgelände. Positiv zu vermerken ist, dass beim Selbstverbrauch von erneuerbaren Energien die bisher geforderte Personenidentität aufgehoben werden soll. Verbesserungen für Unternehmen gibt es auch bei der „Besonderen Ausgleichsregelung“, mit denen sowohl die Senkung der EEG-Umlage durch Mittel aus dem Bundeshaushalt als auch die Folgen der Coronakrise aufgefangen werden sollen.

Text: ba/bm
Bilder: ©puschenka – stock.adobe.com/©andRiU – stock.adobe.com

 

Eine umfangreiche Stellungnahme zum neuen EEG unter www.dihk.de

Auf Facebook teilenAuf Twitter teilenAuf LinkedIn teilenAuf XING teilen

Die Herausgeber

IHK Südlicher Oberrhein

IHK Hochrhein-Bodensee

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

© copyright Wirtschaft im Südwesten

Besuchen Sie uns auf LinkedIn

  • Impressum | 
  • Datenschutz