Um kleinen Arbeitgebern das Ausbilden rund um die Coronazeit zu erleichtern, hat das Land Baden-Württemberg das Förderprogramm „Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter/innen stärken“ aufgelegt. Wie der Name schon sagt, darf der Unternehmer höchstens neun Mitarbeiter – hochgerechnet auf Vollzeit – haben. Azubis und Minijobber zählen nicht mit. Pro Ausbildungsvertrag, der die Förderbedingungen erfüllt, gibt es einmalig 3.500 Euro zur Unterstützung. Für die Förderung, die von der staatlichen L-Bank bewilligt und ausgezahlt wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten sind: Es muss ein Ausbildungsvertrag in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Start ab 1. August 2021 abgeschlossen und offiziell bei einer Kammer oder ähnlichem eingetragen worden sein. Die Ausbildung muss zudem vier Monate nach Beginn noch bestehen und absehbar auch fortgeführt werden. Anträge für die Finanzspritze können bis zum 31. Dezember 2022 bei der L-Bank gestellt werden. Das bedeutet, dass man sie auch noch für Azubis, die in diesem Ausbildungsjahr starten, bekommen kann, sprich für alle Verträge, die bis zum 31. August 2022 abgeschlossen werden.
Text: uh
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Mehr zur Förderung und den Voraussetzungen: www.ihk.de/freiburg – 5521108