Das Gesetz zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie (VRUG) ist Mitte Oktober in Kraft getreten. Mit der neuen sogenannten kollektiven Abhilfeklage, die bisher nicht im deutschen Recht verankert war, können Unternehmen nun von Verbraucherverbänden verklagt werden. Allerdings braucht es dazu mindestens 50 potenzielle Verbraucher mit im Wesentlichen gleichartigen Ansprüchen.
Wichtig dabei ist: Die neue Rechtslage kann auch den Verlauf bereits anhängiger Musterfeststellungsklagen beeinflussen. Die kollektive Abhilfeklage soll nach EU-Vorgaben in erster Linie Verbraucher schützen und Gerichte entlasten. Bundesjustizminister Marco Buschmann betont, dass auch Unternehmen davon profitieren: „Diese erhalten die nötige Rechtssicherheit. Denn sie bekommen rechtzeitig Klarheit, mit wie vielen Betroffenen in dem Verfahren verhandelt wird und wie hoch die Summe der Ansprüche ist.“
Die DIHK erwartet nun vor allem im Umwelt- und Finanzbereich Klagen auf Basis des neuen Gesetzes. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat bereits mehrere Klagen angekündigt.
Eigentlich sollte das neue Gesetz bereits im Juni in Kraft treten, doch der deutsche Gesetzgeber war – wie die Mehrheit der EU-Staaten – in Verzug geraten.
Text: ds
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