Im Verlauf der Corona-Pandemie haben der Bund und das Land Baden-Württemberg viele neue Fördermöglichkeiten für Unternehmen geschaffen, Hilfsprogramme dabei aber auch immer wieder verändert und angepasst und manche Corona-Hilfen bereits schon wieder beendet. So wichtig und hilfreich viele dieser Fördermaßnahmen (und deren nachträgliche Anpassung) für die Wirtschaft im Südwesten sind, so schwer fällt es vielen Unternehmern, den Überblick über die für sie relevanten Corona-Förderangebote zu behalten. Im Folgenden stellen wir Ihnen daher drei Hilfsprogramme genauer vor, die für viele Unternehmen in Baden-Württemberg von besonders großer Wichtigkeit sind. Darüber hinaus steht Ihnen selbstverständlich Ihre Industrie- und Handelskammer vor Ort immer auch persönlich für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Bund und Land: Überbrückungshilfe Corona
Nachfolgend auf die Corona Soforthilfe wurde auf Bundesebene im Juni 2020 die branchenübergreifende Überbrückungshilfe eingerichtet. Unternehmen in Deutschland konnten so in einer ersten Phase der Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 bis zu 150.000 Euro an Förderung erhalten. Seit kurzem steht fest: die Überbrückungshilfe geht in die zweite Runde und wird bis Jahresende verlängert. Seit Mitte Oktober können Unternehmen Überbrückungshilfe für die Monate September bis Dezember 2020 beantragen. Diese zweite Phase der Überbrückungshilfe bringt zudem entscheidende Verbesserungen für die Unternehmen mit sich: So wurden unter anderem die Zugangsbedingungen erleichtert, die Förderbeträge erhöht (maximale Fördersumme: 200.000 Euro) und auch die Deckelungsbeträge für kleine Unternehmen gänzlich gestrichen. Wie schon bei der Soforthilfe wird das Land Baden-Württemberg auch weiterhin die Bundesförderung durch einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat ergänzen.
Als Unternehmer können Sie die Überbrückungshilfe nicht selbst beantragen, sondern müssen einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt damit beauftragen, einen Antrag auf der entsprechenden Plattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu stellen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Einen ersten (unverbindlichen) Überblick über Antragsberechtigung und Förderhöhe bietet Ihnen der IHK-Überbrückungshilfe-Rechner (www.ihk.de/ueberbrueckungshilfe).
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
www.ihk.de/ueberbrueckungshilfe
Land: Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe (HoGa)
Da Hotellerie und Gastronomie in besonderem Maße von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind, hat das Land Baden-Württemberg im Sommer ein separates Förderprogramm für diese Branche aufgelegt: Förderanträge für die „Stabilisierungshilfe Corona HoGa“ können Unternehmen und Selbstständige stellen, die mindestens 30Prozent ihres Umsatzes im Hotel- und Gaststättengewerbe erzielen. Die genaue Höhe der Stabilisierungshilfe bemisst sich dabei unter anderem an der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente); die maximale Förderhöhe wird durch die Höhe des Liquiditätsengpasses von drei Monaten festgelegt. Die Landesregierung hat die Antragsfrist nun bis zum 20. November 2020 verlängert und den Förderzeitraum von Mai bis Dezember 2020 ausgeweitet. Eine gleichzeitige Förderung durch die Überbrückungshilfe des Bundes ist möglich, allerdings führt das nicht zur doppelten Förderung, sondern die Beträgen werden jeweils aufgerechnet.
Förderanträge können Sie als Unternehmer über ein eigens dafür eingerichtetes Portal der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern einreichen (www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de). Nach einer Vorprüfung des Antrags durch Ihre IHK vor Ort erfolgt die Bewilligung und die entsprechende Auszahlung durch die L-Bank. Für die Antragsstellung muss neben dem Antragsformular eine Liquiditätsplanung sowie eine Bescheinigung durch einen Steuerberater/Rechtsanwalt eingereicht werden.
www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de
Land: „Tilgungszuschuss Corona“ für Veranstaltungsbranche, Taxi- und Mietwagengewerbe sowie Schausteller
Auch für Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxi- und Mietwagengewerbes hat das Land Baden-Württemberg ein bundesweit in dieser Form einzigartiges Hilfsprogramm aufgelegt. Im Rahmen dieses Programms werden Unternehmen bei der Zahlung von Tilgungsraten für Kredite unterstützt (zum Beispiel für Investitionen oder Betriebsmitteln). Ausgeschlossen von der Förderung sind Privatkredite und Lieferanten- beziehungsweise Handelskredite. Hier ist ebenfalls eine parallele Förderung durch die Überbrückungshilfe möglich.
Auch für dieses Hilfsprogramm haben die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern ein Antragsportal eingerichtet (www.bw-tilgungszuschuss.de). Anträge für den Tilgungszuschuss können dort noch bis zum 20. November 2020 eingereicht werden. Wie bei der Stabilisierungshilfe HoGa erfolgt nach einer Vorprüfung des Antrags durch Ihre IHK vor Ort die Bewilligung und entsprechende Auszahlung durch die L-Bank.
www.bw-tilgungszuschuss.de
www.wm.baden-wuerttemberg.de/tilgungszuschuss-corona/
Darüber hinaus haben Bund und Land im Zuge der Corona-Pandemie eine Vielzahl an weiteren Kredit- und Bürgschaftsprogrammen, steuerlichen Maßnahmen und zusätzlichen Fördermöglichkeiten für Unternehmen aufgelegt. Auch hierüber beraten Sie gerne persönlich Ihre Industrie- und Handelskammern im Südwesten.
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