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Ausgabe 09/2022
Aus der IHK
Von Gas-Notfallplan bis Gasumlage

Gemeinsame Anstrengungen nötig

Seit August gilt der Gas-Notfallplan der Europäischen Union. Er sieht unter anderem vor, dass alle EU-Länder ihren Gasverbrauch bis März 2023 freiwillig um 15 Prozent – verglichen mit dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre – reduzieren. Reicht das nicht aus, sollen verbindliche Einsparziele vorgegeben werden. Deutschland muss danach rund zehn Milliarden Kubikmeter weniger verbrauchen. Neben der (Wieder-)Inbetriebnahme von Kohlekraftwerken setzt die Regierung vor allem auf Einsparungen.

Auch der deutsche Notfallplan Gas, der in seiner Stufe 2, der Alarmstufe, seit Ende Juni gilt, hält alle Energieverbraucher – private Haushalte, öffentliche Einrichtungen wie die Wirtschaft – an, den Verbrauch zu senken. Erst in der dritten Stufe, der Notfallstufe, wird das Erdgas via Bundesnetzagentur und Netzbetreibern rationiert.

Mitte August haben zudem die Gas-Netzbetreiber die Höhe der Gasumlage ab Oktober durchgegeben: Alle Gasverbraucher – Haushalte wie Unternehmen – zahlen danach 2,419 Cent/Kilowattstunde (netto) zusätzlich, damit die systemrelevanten Gasimporteure nicht in die Knie gehen. Die Umlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden. Sie ist zunächst befristet bis zum 1. April 2024.

Text: uh
Bild: Adobe Stock – LoopAll

Und wie sparen Sie? An welchen Schrauben haben Sie schon gedreht, um Energie zu sparen? Was hat es gebracht? – Für eine der nächsten Ausgaben der „Wirtschaft im Südwesten“ arbeiten wir an einem „Best Practise“-Beitrag, in dem Firmen aus der Region von ihren Erfahrungen berichten. Damit andere davon profitieren können. Schreiben Sie uns: wis@freiburg.ihk.de

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