Seit 1985 wird der nach dem ehemaligen Wirtschaftsminister benannte Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg an kleine und mittlere Unternehmen vergeben, die herausragende Innovationen erfolgreich am Markt etabliert haben.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist ein Firmensitz in Baden-Württemberg sowie ein Umsatz unter 100 Millionen Euro mit weniger als 500 Beschäftigten. Die eingereichten Innovationen müssen bereits erfolgreich am Markt eingeführt sein. Es können Produkte, Vorfahren oder technologische Dienstleistungen eingereicht werden. Kriterien für die Bewertung sind die Innovationshöhe, die unternehmerische Leistung und der wirtschaftliche Erfolg. Nur wenn alle drei Kriterien erfüllt sind, sei eine Teilnahme sinnvoll, teilen die Ausrichter des Dr.-Rudolf-Eberle-Preises mit.
Alle Unternehmen, die für die Endauswahl nominiert wurden, werden mit Urkunden ausgezeichnet. Die Gewinner können sich über Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro freuen. Darüber hinaus lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Ba-den-Württemberg im Rahmen des Wettbewerbs einen Sonderpreis für junge Unternehmen in Höhe von 7.500 Euro aus. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai.
Text: uh
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